Book Title: Der Svabhavika Sambandha Ein Geschichtlicher Beitrag Zur Nyaya Logik
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 7
________________ im Sinne dieser Auffassung zu interpretieren. Als Klasse müßte man dann sowohl die Gesamtheit aller Fälle auffassen, denen die beweisende Eigenschaft zukommt, wie auch die Gesamtheit aller Fälle, denen die zu beweisende Eigenschaft zukommt. Wenn nun die gesamte Klasse, die durch die als logischen Grund verwendete Eigenschaft (= beweisende Eigenschaft) konstituiert wird, mit einem Teil oder der Gesamtheit jener Klasse identisch ist, die durch die zu beweisende Eigenschaft konstituiert wird, so kann von der beweisenden auf die zu beweisende Eigenschaft geschlossen werden, falls der zu beweisende Fall in der ersten Klasse durch Identität mit einem Fall dieser Klasse enthalten ist, d. h. wenn ihm die beweisende Eigenschaft zukommt 18. Damit eine so verstandene Vyāpti für einen bestimmten Fall als möglich gezeigt werden kann, muß also die (Teil-) Identität von Klassen gezeigt werden, anders ausgedrückt, es muß jede der beiden Klassen wenigstens einen Fall mehr als den zu beweisenden enthalten. Daher ist eine Vyāpti überall dort nicht festzustellen, wo eine dieser Klassen nur aus einem einzigen Fall besteht 19, oder aber etwas hinsichtlich der ganzen Klasse bewiesen werden soll. Diese Logik von Klassen und Begriffsumfängen, wenn man Dignāga’s Logik so bezeichnen will 20, läßt daher, konsequent durchgeführt, keine metaphysischen Schlüsse zu 21. Dies umso mehr, als selbst im empirischen Bereich Dignāga's 18 Die letzte Konsequenz dieser Auffassung der Schluß-Logik ist Dignāga's Apoha-Lehre, die nichts anderes ist als der Versuch, eine BegriffsLehre mit Hilfe der „Klasse" aufzustellen. Jeder Begriff wäre dann, vereinfacht ausgedrückt, nichts anderes als ein Vorstellungs-Symbol“ für eine Klasse von Individuen, denen bestimmte, gleiche Eigenschaften zukommen, und die dadurch zustande kommt, daß alles, was nicht diese Eigenschaften' besitzt, ausgesondert wird. Dieses „Vorstellungs-Symbol", das mit einem sprachlichen Ausdruck verbunden ist, ist in sich leer und hat daher keinen objektiven Wahrheitsgehalt. Über den Ansatz der Apoha-Lehre bei Dignāga vgl. E. Frauwallner: Dignāga, sein Werk und seine Entwicklung, WZKSO, Bd. III (1959), p. 99ff. 19 Dieser einzige Fall braucht nicht notwendig ein Individuum zu sein, sondern kann eine ganze Teilklasse sein. 20 Man kann diese Logik auch mit Recht „extensional" nennen. Doch darf damit kein moderner Aspekt in den Inhalt dieses Begriffes hineingetragen werden. Vgl. dazu: 1. M. Bocheński: Formale Logik (Orbis Academicus III, 2) Freiburg/München 1956, p. 505ff. 21 Vgl. G. Oberhammer: Das Problem des Gottesbeweises in der indischen 137

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