Book Title: Der Svabhavika Sambandha Ein Geschichtlicher Beitrag Zur Nyaya Logik
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer
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grundsätzlich nur im empirischen Bereich vorkommen kann und daher grundsätzlich durch die sinnliche Erkenntnis ausgeschlossen werden kann (pratyakışopalambhās tāvad yogyānupalabdher eva nirastāḥ).
Vergleicht man Vācaspati's Lehre mit der Form der Lehre, die ihr Udayana gegeben hat, so zeigt sie zwar die gleiche Grundtendenz, doch wurde sie logisch präziser. Das Berufen auf den Hausverstand“ oder „common sense“ (pramāņikalokayātram anupālayata yathādarsanam sankarīyam. NVTT, p. 165, 21) und die psychologische Erklärung des Zweifels (višeşasmộtyapekṣo hi sambayo nāsmrte bhavati, NVTT, p. 165, 22) ist für die Ableitung der empirischen Feststellbarkeit einer jeden bedingenden Bestimmung ohne wesentliche Bedeutung geworden. Ausgangspunkt 89 der Ableitung bei Udayana ist die Feststellung eines Abweichens (vyabhicāraḥ) eines bestimmten logischen Grundes, ein Abweichen, welches logisch nur möglich ist, weil die logische Verbindung im Falle des betreffenden logischen Grundes eine zusätzliche Bestimmung enthält (sādhane sopādhiḥ), während ihr diese Bestir
89 Die Begründung dieses Ausgangspunktes bietet Udayana durch die logische Ableitung des Theorems, daß Abweichen und Nicht-Abweichen des logischen Grundes (vyabhicārāvyabhicārau) logische Äquivalente sind für das Hervorgerufensein, beziehungsweise Nicht-Hervorgerufensein einer logischen Verbindung durch eine diese bedingende Bestimmung (aupādhikatvānaupādhikatve):
,,... svābhāvikah bedeutet frei von einer bedingenden Bestimmung (nirupādhih). Es besteht die notwendige Relation, daß das Hervorgerufensein, beziehungsweise Nicht-Hervorgerufensein durch eine bedingende Bestimmung (aupādhikatvānaupādhikatve) umfaßt ist (vyāpte) durch das Abweichen, beziehungsweise Nicht-Abweichen [des logischen Grundes] und daß das Abweichen, beziehungsweise Nicht-Abweichen [des logischen Grundes] durch diese umfaßt ist. Diese beiden können nämlich nicht ohne Ursache sein, da sie sonst überall eintreten könnten. [Tatsächlich] werden sie aber mit festen Bereichen beobachtet. Sie können aber auch nicht eine andere Ursache haben, weil sonst, falls ein Nicht-Abweichen (avyabhicārah) auch auf Grund des Vorhandenseins einer bedingenden Bestimmung (sopādheh) gegeben wäre und ein Abweichen (vyabhicāraḥ) auf Grund des Nichtvor. handenseins einer solchen (nirupadeh) keine notwendige Relation bestünde. Würde dem aber so sein, dann müßte auch im Falle der Wirkung und der eigenen Natur ein Abweichen der Ursache und der eigenen Natur (käranätmavyabhicārah) eintreten.
Daher besteht im Falle einer bedingenden Bestimmung (upādhih) notwendigerweise ein Abweichen (vyabhicārah) und im Falle des Fehlens
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