Book Title: Der Svabhavika Sambandha Ein Geschichtlicher Beitrag Zur Nyaya Logik
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 22
________________ „Es ist unrichtig [zu sagen), daß das Einen-geistigen-Urheber-Haben im allgemeinen Gegenstand des Beweises ist, daß aber das Einen-allwissenden-Urheber-Haben, auch wenn es nicht dessen Gegenstand ist, dadurch erwiesen ist. Derart nämlich: Wenn diese Besonderheit durch den Beweis nicht umfaßt ist, wie soll sie dann durch diesen erwiesen sein? Wie soll sie aber nicht Gegenstand [des Beweises] sein, da sie [durch ihn] erwiesen ist? Wenn sie aber Gegenstand ist, wie soll sie dann von dem in Frage stehenden Fehler frei sein, da er sich dann auf sie bezieht? Dies ist unrichtig. Denn wenn auch nur eine Umfassung von Gemeinsamkeiten gegeben ist, so wird doch die darin enthaltene Besonderheit genötigt durch das Eigenschaft-des-Subjektes-Sein der Gemeinsamkeit hinsichtlich des zu beweisenden Eigenschaftsträgers erschlossen, da anderenfalls jede Schlußfolgerung aufgehoben würde. ... ... ... So ist es auch hier. Wenn auch das Material-WerkzeugDativobjekt-und-Zweck-kennender-Urheber-Sein' vom Entstandensein und dem Eine-ungeistige-Materialursache-Haben umfaßt ist, so wird doch, genötigt durch das Eigenschaft-des-Subjektes-Sein, dieses' als besonders bestimmt erwiesen. Anderenfalls würde auch die Gemeinsamkeit, die man als umfassend betrachtet, nicht erwiesen sein, da diese ohne Besonderheiten nicht gegeben sein kann und eine andere Besonderheit nicht möglich ist. Wenn daher auch das Geistiger-Urheber-Sein allein Gegenstand der Vyāpti ist, so wird doch dessen Besonderheit, genötigt durch das Eigenschaft-des-Subjektes-Sein, erkannt. Damit erstreckt sich die Schlußfolgerung auch auf die Besonderheit.“ 59 Aus dieser Darstellung des Theorems von der „Nötigung durch das Eigenschaft-des-Subjektes-Sein“ (pakşadharmatābalāt) durch Vāscapati ergibt sich wohl mit Sicherheit, daß dieses, ohne von Trilocana in den erhaltenen Fragmenten ausdrücklich erwähnt zu sein, bereits von diesem entwickelt wurde: Zunächst ist die Abhängigkeit dieser Stelle von dem Fragment Trilocana's unbezweifelbar 60. Es findet sich in beiden Dar 59 NK, p. 212, 20ff. 60 Diese Abhängigkeit findet sich in der viel später geschriebenen Nyāyavārttikatātparyaţikā nicht mehr, obwohl dieselbe Diskussion dort wiederkehrt. Vgl. NVTT, p. 600, 17ff. 152

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