Book Title: Der Svabhavika Sambandha Ein Geschichtlicher Beitrag Zur Nyaya Logik
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer
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dieses Etwas sonst aufhören würde, dieses Etwas zu sein. Hat man daher den ,,Inhalt“ dieser Gemeinsamkeit erkannt, dann ist die Frage, warum ein bestimmtes Etwas so ist und nicht anders, sinnlos.
Mit dem Zurücktreten des ontologischen Aspekts des Svābhāvikasambandha ist gegeben, daß dieser nicht so sehr positiv als eine notwendige, inhaltliche Beziehung zwischen Gemeinsamkeiten erscheint, sondern negativ als eine Verbindung, die von einer bedingenden Bestimmung frei ist (upādhirahitaḥ). Allerdings erscheint dieser Gedanke bereits bei Trilocana. Damit verlagert sich aber das Hauptgewicht der Darstellung vom Problem, wie eine Wesensverbindung zwischen Gemeinsamkeiten positiv erkannt werden kann (bei Trilocana gelöst durch die Wahrnehmung durch das Denkorgan und der Nichtwahrnehmung), auf das Problem, wie das Fehlen einer zusätzlichen Verbindung mit Sicherheit festgestellt werden kann.
Auch in diesem Punkt der Lehre hat sich bei Vācaspati eine kaum merkliche Veränderung vollzogen. Trilocana hatte das Fehlen einer bedingenden Bestimmung (upādhiḥ) durch die Nichtwahrnehmung (anupalabdhiḥ) im Sinne Dharmakirti's nachgewiesen und dadurch den Zweifel behoben, daß der logische Grund auch im Vipakşa, d. h. ohne sein zu Beweisendes vorkommen könnte 69. Vācaspati hatte, soweit sich aus seiner Darstellung erschließen läßt, die Nichtwahrnehmung im Sinne Dharmakirti's aufgegeben. Hatte er vielleicht erkannt, daß diese Nichtwahrnehmung (anu palabdhihetuh) selbst auch ein logischer Grund war, wenn sie die Nichtexistenz einer zusätzlichen Bedingung beweisen sollte, und daß diese daher nicht zur Sicherung des logischen Nexus, den sie ihrerseits voraussetzte, verwendet werden durfte? Es muß dies eine Vermutung bleiben, jedenfalls hat bei Vācaspati die Nichtwahrnehmung der zusätzlichen Bedingung nicht mehr den dharmakirtischen Sinn wie bei Trilocana, sondern ist das einfache Nicht-Sehen dieser Bedingung, woraus eigentlich noch nicht notwendig folgen würde, daß eine solche Bedingung nicht existiert.
Um dies zu zeigen, weist Vācaspati nach, daß, falls keine bedingende Bestimmung (upādhiḥ) festgestellt werden konnte, ein Zweifel, ob es
69 hetor vipakşaśankānivartakam pramānam upalabdhilaksanapratopādhivirahahetur anupalambhākhyam pratyakşam eva. J, p. 161, 25-26.
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