Book Title: Der Svabhavika Sambandha Ein Geschichtlicher Beitrag Zur Nyaya Logik
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 8
________________ Lehre von den drei Merkmalen des Grundes zwar durch das dritte Merkmal des logischer Grundes die Möglichkeit besaß, die KlassenKoextension nachzuweisen, aber hinsichtlich der absoluten Gültigkeit dieses Merkmals von der Kenntnis aller Fälle der durch die beweisende Eigenschaft konstituierten Klasse abhing... Etwa hundert Jahre nach Dignāga stellte sich Dharmakīrti - offenbar um dieser Schwierigkeit zu begegnen - die Frage, warum und unter welchen Umständen zwei Klassen ganz oder teilweise miteinander koextensiv sein können. Dharmakirti beantwortete diese Frage im wesentlichen dadurch, daß er die Koextension der beiden Klassen auf das faktisch existierende Eigenwesen (svabhāvaḥ) der diese Klassen bildenden Konkreta (svalakṣaṇam) zurückführte. Diesen Grundgedanken legte er aus, indem er zeigte, daß dieses Eigenwesen der Konkreta in einem dreifachen Sinne Grund für die Koextension ihrer Klassen sein könne: (a) Die beiden Klassen sind koextensiv, wenn die in ihnen enthaltenen Konkreta in ihrem Eigenwesen jeweils identisch sind. Man kann daher einen „Aspekt“ des Eigenwesens, durch den eine Klasse konstituiert ist, als logischen Grund für den ,, Aspekt“ desselben Eigenwesens nehmen, durch den die andere Klasse konstituiert wird (svabhāvahetuḥ); (b) die beiden Klassen sind koextensiv, wenn die in ihnen enthaltenen Konkreta sich in ihrem Eigenwesen zueinander verhalten wie Ursache und Wirkung (kāryakāranabhāvah). Man kann daher ein Konkretum der Klasse, welche dadurch konstituiert wird, daß die in ihr enthaltenen Fälle Wirkungen der jeweiligen Fälle der anderen Klasse sind, als logischen Grund für das als Ursache mit ihm verbundene Konkretum der anderen Klasse verwenden (kāryahetuḥ); (c) die beiden Klassen sind koextensiv, wenn die in der einen Klasse enthaltenen Konkreta, die nicht wahrgenommen werden, obwohl alle Philosophie. Numen Bd. ..., p. .... - Der Nyāya jener Zeit hatte zunächst versucht, metaphysische Schlüsse im Rahmen dieser Logik zu rechtfertigen. In diesem Sinne ist zum Beispiel Uddyotakara's Lehre von den zwei Merkmalen des logischen Grundes zu verstehen, wonach das zweite, beziehungsweise dritte Merkmal, das Dignāga gefordert hatte, fehlen kann, falls es keinen mit dem zu Beweisenden gleichartigen beziehungsweise ungleichartigen Fall geben kann. 138

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