Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 9
________________ Raghunātha Siromaņi 169 diesem Prakaraṇam, überhaupt nicht erwähnt oder nur flüchtig gestreift worden waren. Das Erste ($ 2) ist die Frage des mittelbar Abgrenzenden (paramparayā avacchedakam). Was damit gemeint ist, ergibt sich deutlich aus dem angeführten Beispiel. Ein Stockträger (dandi) ist gekennzeichnet durch den Stock (dandaḥ). Der Stock kann jedoch als individuelles Einzelding nicht Abgrenzendes sein. Das ist vielmehr das ihm inhärierende Stocktum (dandatvam). Dieses ist aber mit dem Stockträger nicht direkt verknüpft, sondern nur über den Stock. Es ist also wohl Abgrenzendes, aber mittelbar. Und dies anzuerkennen ist notwendig, weil sich sonst die Definition der Umfassung als mangelhaft erweisen würde. Der nächste Absatz (§ 3) behandelt einen Fall, in dem ein Ding mit einer näheren Bestimmung versehen ist. Raghunātha vertritt nämlich den Grundsatz, daß das mit einer solchen Bestimmung versehene Ding von dem einfachen, nicht weiter bestimmten nicht verschieden ist (višişğasya anantiriktatā), und daraus ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten, die behoben werden müssen. In dem hier besprochenen Beispiel ist der Grund näher bestimmt. Läßt man nun nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von bestimmten und nicht bestimmten Dingen die Bestimmung weg, so kann man den ursprünglich richtigen Grund auch für Schlüsse verwenden, die offenkundig falsch sind. Um das zu vermeiden, sagt Raghunātha, daß der Grund so zu verwenden ist, wie er durch seine jeweilige Beschaffenheit bestimmt oder abgegrenzt ist, und daß die Umfassung nur in dieser Form für ihn gilt. Daß sich die hier behandelte Frage mit der Problematik der zusätzlichen Bestimmung (upādhih) überschneidet, hat er nicht bemerkt. In beiden eben besprochenen Absätzen handelt es sich um Sonderfälle, deren Einbeziehung in die Definition Schwierigkeiten bereitet und die daher besondere Berücksichtigung verlangen. Und es ist für Raghunātha charakteristisch, daß er solche Fälle immer wieder mitheranzieht. Wir werden daher diesen und ähnlichen Fällen im Folgenden immer wieder begegnen:Nicht weniger charakteristisch ist es aber auch, wie er den Gegenstand des folgenden Absatzes behandelt (§ 4). Am Anfang seines Kommentars ($ 1c) hatte Vāsudeva im Anschluß an seinen Lehrer die Frage nach der Allgemeingültigkeit des Vorkommens im gleichen Träger (sāmānādhikaranyam) aufgeworfen und sie in dem Sinne beantwortet, daß den einzelnen Fall für Fall verschiedenen Vorkommen dasselbe Abgrenzende zukommt. Das greift Raghunātha auf und führt es zunächst weiter aus. Ein solches Vorkommen ist an sich etwas Unbestimmtes und erhält seinen besonderen Charakter erst durch das Vorkommende, durch das es gekennzeichnet ist, und durch den Träger, in dem dieses vorkommt. Beides, Vorkommendes und Träger, sind aber wieder Fall für Fall verschieden und das, was die Allgemein

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