Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 11
________________ Raghunātha Siromani 171 das Fehlen von Eigenschaften usw. als zusätzliche Bestimmung hinzukommt. Auch kann das Baumtum nicht deswegen, weil es das Gegenteil nicht abgrenzt, das Nichtvorhandensein abgrenzen, weil daraus folgen würde, daß die Erkennbarkeit usw., weil sie die Eigenschaften usw. nicht abgrenzt, ihr Nichtvorhandensein abgrenzt. Und wie zwar das DemTopf-Vorhergehen bei jedem Stock und das Mit-dem-Feuer-im-gleichenTräger-Vereinigtsein bei jedem Rauch verschieden ist, aber das Stocktum und das Rauchtum ihre Gemeinsamkeit abgrenzt, so ließe sich ohne weiteres sagen, daß das Substanztum usw. die Gemeinsamkeit der Verbindung abgrenzt. Das ist die Lehre der Kenner der Überlieferung. b) Die Neueren dagegen sagen: Beim Topf usw. kommt das allgemeine Nichtvorhandensein von Eigenschaften im Zeitpunkt des Entstehens vor, beim Ather usw. das allgemeine Nichtvorhandensein von Verbindungen zur Zeit des Weltunterganges. Ebenso fehlt in dem mit Rauch Behafteten das Feuer, weil man erkennt: ,Hier auf dem Berg ist am Hang Feuer und nicht auf dem Gipfel. Der Verbindung nach kommt nämlich eine Substanz nicht durchwegs vor. Denn wenn ein Vorkommen nicht durchwegs vorkommt, dann ist es gänzlich unvorstellbar, daß das mit dem Vorkommen Behaftete durchwegs vorkommt. Daher gibt es bei Zeit und Ort, welche mit einem Gegenteil behaftet sind, das Nichtvorhandensein desselben in Beziehung auf einen andern Ort und eine andere Zeit. Infolgedessen dient das (Wort pratiyogyasamānādhikaranah) dazu, zu vermeiden, daß Schlußfolgerungen, bei denen das zu Beweisende etwas Derartiges ist, (in die Definition) nicht miteingeschlossen sind. Übrigens braucht (dieses Wort) gar nicht verwendet werden, wenn das zu Beweisende etwas durchwegs Vorkommendes ist, da je nach der Verschiedenheit von Beweisendem und zu Beweisendem auch die Umfassung verschieden ist." Mit diesem Abschnitt beginnt der eigentliche Kommentar zur Definition Gangesa's und damit auch der Anschluß Raghunātha's an seine Vorgänger. Das Erste, was er bespricht, ist das Wort pratiyogyasamānādhikaranaḥ (vgl. Yaj. $ 3, Jay. $ 6, Ruc. $ 5, Prag. $ 3, Vas. § 2). Er teilt dabei seine Darstellung in zwei Teile. Der erste ($ 5a) gibt die Lehre der Kenner der Überlieferung (sampradāyavidaḥ) wieder, der zweite ($ 5b) die der Neueren' (navīnāḥ). Tatsächlich schließt er sich im ersten Teil weitgehend an die uns bekannten Vorgänger an, vor allem an Vāsudeva. Aber er preßt den Stoff aufs engste zusammen und formt um. Er beginnt mit dem, was bei seinen Vorgängern bereits Ergebnis einer ersten Auseinandersetzung ist, nämlich mit der Feststellung, daß die Bestimmung pratiyogyasamānādhikaranaḥ dazu dient, Schlußfolgerungen in die Definition miteinzubeziehen, bei denen das zu Beweisende etwas nicht durchwegs Vorhandenes ist, vor allem eine Verbindung, und

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