Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 22
________________ 182 ERICH FRAUWALLNER Verknüpftsein durch Wesensgleichheit mit dem mit Rauch Behafteten bei der Küche, welche durch Wesensgleichheit mit dem mit Feuer Behafteten verknüpft ist, das abgegrenzt ist durch das Feuertum, welches nicht die durch die Verknüpfung der Wesensgleichheit abgegrenzte Gegenteiligkeit jenes gegenseitigen Nichtvorhandenseins abgrenzt, welches in der Küche vorkommt, die durch die Verknüpfung der Wesensgleichheit mit dem mit Rauch Behafteten verknüpft ist. $ 11b. Ebenso soll man wissen, daß auch der Träger der Beschaffenheiten von den Beschaffenheiten umfaßt werden oder sie umfassen kann. Daher trifft das wiederholt erwähnte Umfaßtsein des Wassers usw. durch das Nichtvorhandensein des Erdetums zu. Wenn man nämlich erkannt hat, daß der Grund den Gegenstand des Schlusses der gleichen Verknüpfung nach bestimmt, nach der sein Umfaßtsein festgestellt wurde, dann erschließt man das Bestimmtsein des zu Beweisenden und des Gegenstandes des Schlusses der gleichen Verknüpfung nach, nach der das Umfassendsein des zu Beweisenden erkannt wurde. - Daher erkennt man das Feuer im Teil des Rauches nicht der Verbindung nach und am Berg nicht der Inhärenz nach, — Und ebenso ergibt sich, wenn man das Nichtvorhandensein des Umfassenden der Verknüpfung nach erfaßt hat, welche das erkannte Umfassendsein bedingt, das Nicht vorhandensein des Umfaßten der Verknüpfung nach, welche das festgestellte Umfaßtsein bedingt. Denn wie könnte sonst die feste Regel gelten, daß in der Küche, in der das Feuer der Inhärenz nach fehlt, der Rauch der Verbindung nach nicht fehlt, und daß er in seinen Teilen, in denen das Feuer der Verbindung nach fehlt, der Inhärenz nach nicht fehlt, während er in seinen Teilen, in denen das Feuer der Verbindung nach fehlt, der Verbindung nach ebenfalls fehlt. Und in der gleichen Weise ergibt sich, wenn das Umfaßtsein des Wassers usw. der Verknüpfung der Wesensgleichheit nach erfaßt wurde, auf Grund des Fehlens des Umfassenden sein Nichtvorhandensein eben der Wesensgleichheit nach. Und zwar ist dieses ein gegenseitiges Nichtvorhandensein. $ llc. Damit stimmt es auch überein, daß die Feststellung der Umfassung von Simšapā und Baum auf Grund der Wesensgleichheit erfolgt. $ 11d. Wenn ferner das Kuhtumtum usw. nicht erfaßt wird, ergibt sich aus dem gleichen Grund, sobald man auf Grund der Feststellung 'Wo eine Wamme usw. ist, das ist eine Kuh', das Umfassendsein der Kuh der Wesensgleichheit nach erfaßt hat, aus der Wamme usw. der Wesensgleichheit nach das Vorhandensein der Kuh, und aus dem Fehlen der Kuh der Wesensgleichheit nach das Fehlen der Wamme usw. s lle. Auf diese Weise ist auch der Äther usw. der Verbindung nach vom Substanztum umfaßt. Wenn ferner eine bloße Verbindung, welche

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