Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 26
________________ 186 ERICH FRAUWALLNER über die acht Substanzen hinaus ist, weil es bei der Zeit unmöglich ist, daß die Gegenteiligkeit eines Nichtvorhandenseins, das in der Zeit vorkommt, die mit seinem Gegenteil der dieses abgrenzenden Verknüpfung nach nicht verknüpft ist, durch jene Verknüpfung abgegrenzt ist, und weil ebenso das Anderssein als das jener Verknüpfung nach mit dem Gegenteil Verknüpfte in der Zeit unmöglich ist. $ 12a. (Einwand:) Man müßte sagen, daß das Nichtvorhandensein darin besteht, daß die Allgemeinheit des durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit bestimmten Gegenteils einer solchen Verknüpfung nach in keinem Einzelding, das Träger des Grundes ist, vorkommt. Auf diese Weise wäre es vermittels des Nichtvorhanderrseins nicht vorkommender Dinge wie des Äthers usw. möglich. Da die Erkenntnisith allgemeinen und die Verbindung im allgemeinen im Träger des Seins usw., nämlich der Bewegung usw., der Inhärenz nach nicht vorkommt, ist die Definition nicht zu weit. Ferner kommt das Sein usw., welches durch die Zweiheit Elementtum und Begrenztheit bestimmt ist, und welches durch das durch die Verschiedenheit von Eigenschaft und Bewegung bestimmte Seintum bestimmt ist, im psychischen Organ und in der Eigenschaft usw. nicht vor. Und die Verbindung im allgemeinen kommt in keiner Substanz nicht vor. $ 12b. (Gegner:) Das läßt sich nicht behaupten, weil das Bestimmte (vom Einfachen) nicht verschieden ist. Außerdem ist die Definition zu weit, weil sie, wenn die Gattung der Inhärenz nach bewiesen werden soll, die Erkennbarkeit usw. mitumfaßt. Denn wenn ein solches Nichtvorhandensein an einem Träger der Gattung haftet, dann ist seine Gegenteiligkeit nicht durch das Gattungtum abgegrenzt. Wo eine Gattung fehlt, ist aber das Vorkommen einer solchen Verknüpfung nach nicht erwiesen. Ferner umfaßt sie, wenn die Verbindung usw. bewiesen werden soll, auch das Anderssein als Eigenschaft und Bewegung usw. Denn bei einem Träger des Grundes, der nicht Substanz ist, ist das Vorkommen einer solchen Verknüpfung nach nicht erwiesen. Und in einer Substanz kommt auch die Verbindung usw. vor.“ Zum Abschluß seiner Besprechung der Verknüpfung behandelt Raghunātha noch eine Schwierigkeit, die sich ergibt, wenn man die Zeit in die Betrachtungen miteinbezieht. Alle Dinge befinden sich in der Zeit, nämlich in der Großzeit (mahākālaḥ), und sie sind durch zeitliche Bestimmung (kālikavisesanatā), welche eine Art des Bestimmungseins ist (višeşanatāviseşaḥ), mit ihr verknüpft. Stellt man nun eine Schlußfolgerung auf, bei der das Großzeitsein der Grund ist, so kann dieser Grund von keiner nicht durchwegs vorhandenen Beschaffenheit umfaßt sein. Denn neben ihrem Nichtvorhandensein befindet sich in der Großzeit immer auch die Beschaffenheit selbst, also das Gegenteil. Es gibt

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