Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 31
________________ Raghunātha Siromaņi 191 einer Art von im Wesen liegender Verknüpfung, welche einem Vorhandensein und einem Nichtvorhandensein gemeinsam ist und die Erkenntnis bedingt: ,Dieses ist nicht hier; dieses ist nicht dieses'. Daher ergeben sich keine unerwünschten Folgerungen bei fehlgehenden Schlüssen, bei denen das zu Beweisende ein Nichtvorhandensein ist. Oder man braucht es nicht in die Definition) aufnehmen, weil dies zwecklos ist. $ 14c. Einzelne sind der Meinung, daß ebenso wie das Objekttum, das Objekttumsein usw. auch die Gegenteiligkeit, das Trägersein, deren Wesen, das Verknüpfungsein usw. eigene Kategorien sind." Hier setzt Raghunātha die Besprechung der wichtigsten in der Definition Gangesa's genannten Begriffe fort. Er beschränkt sich dabei aufs knappste. Es fehlt jede Auseinandersetzung mit fremden Ansichten und es fehlt auch jede erläuternde Erklärung. Es wird nur kurz behauptet. Der erste dieser Begriffe ist die Gegenteiligkeit ($ 14a; vgl. Jay. $ 3, Ruc. $ 3, Vas. § 6). Sie wird ebenso wie das unmittelbar danach genannte Vorkommen im gleichen Träger (vgl. Jay. $ 4, Ruc. $ 6, Prag. $ 5) als eine Art Verknüpfung bestimmt, gleichzeitig aber hinzugesetzt, daß beide Ausdrücke in der Definition nicht in diesem Sinn gebraucht sind. Das soll offenbar den Vorwurf des circulus vitiosus vermeiden. Außerdem verweist Raghunātha auf eine bereits gegebene Definition der Verknüpfung, welche diesen Vorwurf ebenfalls umgeht. Das als nächstes genannte Wesen des Nichtvorhandenseins ($ 14b) sieht Raghunātha darin, daß man etwas nicht vorhandenes zu etwas Vorhandenem in Beziehung setzt und dabei sein Nichtvorhandensein feststellt. Es sind dies Gedankengänge, die an den Abhāvavādaḥ im ersten Teil des Tattvacintāmaṇiḥ anknüpfen. Damit will er die Schwierigkeiten vermeiden, die sich bei Schlüssen, deren zu Beweisendes ein Nichtvorhandensein ist, aus der Frage nach dem Nichtvorhandensein dieses Nichtvorhandenseins ergeben. Die Bemerkung über die Zwecklosigkeit des Wortes besagt nach der Ansicht der älteren Kommentatoren, daß in der zuletzt gegebenen Form der Definition (§ 13b) die Nennung des Nichtvorhandenseins im Träger des Grundes unnötig ist und wegbleiben kann. Die zuletzt erwähnten Ansichten einzelner Lehrer (§ 13c) betreffen Fragen, wie sie Raghunātha selbst in seinem Padārthatattvanirūpaņam beschäftigen. Nun folgt die Besprechung des Abgrenzens (avacchedakatvam). Sie ist bei Raghunātha so ausführlich, daß man sie in seiner Schule als eigenes Prakaranam (VI) unter dem Namen Avacchedakatvaniruktiḥ von den übrigen Erklärungen der Definition der Umfassung getrennt hat. Sachlich bildet sie aber mit ihnen eine Einheit und wir müssen sie

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