Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 41
________________ Raghunātha Siromaņi 201 Interesse hatte. Er geht darauf ein, weil er es nicht vermeiden konnte, aber ohne sich weiter darein zu vertiefen. Was ist es dann aber, dem sein Interesse galt? Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir am besten seine Behandlung der Verknüpfung (sambandhaḥ) ($ 11-13). Das Erste, was hier auffällt, ist schon der Umfang dieses Abschnittes, der mehr als ein Drittel des ganzen Siddhāntalakşaņaprakaraṇam umfaßt. Dabei wird nach dem Wesen der Verknüpfung überhaupt nicht gefragt. Während Jayadeva (§ 4), Rucidatta ($ 6) und Vāsudeva ($ 6), wenn auch in einem andern Zusammenhang, darauf zu sprechen kommen, ist Raghunātha zwar, wie eine flüchtige Bemerkung zeigt ($ 14a), mit der Problematik vertraut, aber er geht nicht darauf ein. Was ihn beschäftigt ist etwas anderes. Jayadeva (8 7) und Rucidatta ($ 8) hatten nur die Verknüpfung des am Träger des Grundes haftenden Nichtvorhandenseins im Verhältnis zur Verknüpfung des zu Beweisenden zur Sprache gebracht. Ähnlich hat auch Raghunātha schon an einer früheren Stelle ($ 8) von der Verknüpfung des mit dem Nicht vorhandensein im gleichen Träger vereinigten Gegenteils gesprochen. Nun greift er die Frage systematisch auf und fragt, wo überhaupt eine Verknüpfung in Betracht kommt. Dabei unterscheidet er drei Fälle, die Verknüpfung des Grundes mit seinem Träger, die Verknüpfung des zu Beweisenden und die Verknüpfung des Gegenteils des Nichtvorhandenseins, und verbreitet sich im Anschluß daran ausführlich über alles, was damit zusammenhängt. Was ihn an der Verknüpfung interessiert, ist also nicht das Wesen dieses Begriffes, sondern seine Verwendung. Diese Richtung seines Interesses zeigt sich immer wieder bei den verschiedensten Dingen. So untersucht er immer wieder, wie sich Definitionen in allen ihren Gliedern auf schwierige Sonderfälle anwenden lassen. Solche liegen vorbei umständlichen Bestimmungen (guravo dharmāḥ), wenn diese den gleichen Bedingungen unterliegen wie die einfachen, bei genauer bestimmten (višistaḥ) Beschaffenheiten, von denen er behauptet, daß sie von den nicht bestimmten nicht verschieden sind (anatiriktaḥ), bei Zwetheiten und ihrem Nichtvorhandensein. Bei seinen Vorgängern werden solche Fälle nur vereinzelt erwähnt. Bei ihm kommen sie mit eintöniger Regelmäßigkeit immer wieder zur Sprache. Ähnlich steht es mit den zahlreichen Beispielen, die er immer wieder bringt. Auch dabei handelt es sich um die Anwendung der Definitionen auf die verschiedensten, oft absonderlichsten Fälle. Auch seine Vorgänger hatten Beispiele gebracht, soweit es der Gang der Darstellung erforderte. Aber Raghunātha häuft sie und bringt oft mehrere neben einander, wobei die Kommentatoren behaupten, daß immer das folgende einem Einwand begegnen soll, der gegen das vorhergehende gerichtet war. Und dafür findet sich bei seinen Vorgängern nichts Vergleichbares..

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