Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 40
________________ 200 ERICH FRAUWALLNER brauchen daher nicht näher darauf eingehen. Zunächst erwähnt Raghunatha nur noch im Anschluß an seine Definition eine fremde Meinung. Das Weitere ist eine Art Nachtrag und behandelt die Frage der umständlichen Bestimmungen. Damit ist unsere Besprechung der Darstellung Raghunatha's beendet und wir können daran gehen, das Ergebnis zusammenzufassen. Es ist auf den ersten Blick klar, daß seine Darstellung sich von der seiner Vorgänger wesentlich unterscheidet. Es gilt daher festzustellen, worin dieser Unterschied besteht. Zu diesem Zwecke wollen wir zuerst die Abschnitte vergleichen, bei denen er sich an seine Vorgänger anschließt. Ein solcher Abschnitt findet sich in der Besprechung des Wortes pratiyogyasamānādhikaraṇaḥ, und zwar in dem Teil, welcher die Lehre der,Kenner der Überlieferung (sampradayavidaḥ) enthält (§ 5a).. Vergleichen wir ihn mit den entsprechenden Abschnitten bei Yajñapati (§ 3), Jayadeva (§ 6), Rucidatta (5), Pragalbha (§ 3) und Vasudeva (§ 2), so können wir sagen, daß er im Kern nichts Neues enthält. Die Darstellung ist dabei nicht glücklich. Sie setzt mit dem ein, was bei Yajñapati usw. bereits Ergebnis ist, bringt sofort einen späten Einwand, zu dessen Verständnis daher die Voraussetzungen fehlen. Die grundlegende Problematik bleibt unklar. Nicht besser wirkt seine Besprechung des atyantābhāvaḥ (§ 7). Er beginnt mit etwas Nebensächlichem, der Auffassung dieses Nichtvorhandenseins als gegenseitiges Nichtvorhandensein, was erst bei Pragalbha (§ 4) und Vasudeva (§ 4) am Rande erscheint. Vom Hauptproblem, dessen grundlegende Behandlung Jayadeva (§ 8) gegeben hatte, nämlich dem Versuch, das vorherige Nichtvorhandensein und das Nichtvorhandensein durch Zerfall in die Definition miteinzubeziehen, bespricht er nur die Frage des Nebeneinanderbestehens von völligem Nichtvorhandensein und Nichtvorhandensein durch Zerfall. Den Abschluß bilden einige zusammenhanglos hingeworfene Bemerkungen gegen den aus der Definition des samsargābhavaḥ abgeleiteten Vorwurf des circulus vitiosus. Raghunatha's Darstellung ist also hier wie dort flüchtig und unzulänglich. Auch was er nachträglich (§ 14b) über das Nichtvorhandensein sagt, hilft nicht darüber hinweg. Denn dabei handelt es sich ebenso wie bei dem, was er an der gleichen Stelle (§ 14a) über pratiyogitvam und sāmānādhikaranyam sagt, um kurze Bemerkungen ohne weitere Begründung. Auch die Frage der Zweiheit (ubhayatvam) behandelt er, wo er darauf zu sprechen kommt (§ 6a), nur flüchtig und am Rande. Was er erwähnt ist nur die Ansicht Vasudeva's und seine Ablehnung gründet sich auf die bequeme Berufung auf die Wahrnehmung. Alles das spricht dafür, daß Raghunatha an allen diesen Fragen kein

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