Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 39
________________ 199 Raghunatha Siromani So weit hält Raghunatha an der zuerst ausgesprochenen Ansicht fest, daß die Bestimmung pratiyogivyadhikaranaḥ in der Definition notwendig ist. Nun läßt er sie plötzlich fallen und trägt eine andere Ansicht vor (§ 6a). Wenn man, so sagt er, bei beiden in den Definitionen genannten Gegenteiligkeiten verlangt, daß sie durch die gleiche Verknüpfung abgegrenzt sind, oder daß sie ganz allgemein durch eine Art des Bestimmens abgegrenzt sind, dann kann die umstrittene Bestimmung auch wegbleiben. Wie sich die Gleichheit der Verknüpfung auswirkt, führt er nicht weiter aus, sondern zeigt zunächst nur, wie die Anwendung der bisher gewonnenen Bestimmungen des Abgrenzens das Ausscheiden falscher Schlußfolgerungen ermöglicht, so daß sie nicht unter die Definition fallen. In den Mittelpunkt stellt er dabei das bedingende Abgrenzende, für das er im Sinne des oben Gesagten verschiedene Formulierungen vorschlägt. Grenzt dieses die Gegenteiligkeit eines mit dem zu Beweisenden im gleichen Träger vereinigten Nichtvorhandenseins nicht ab, - diese Bestimmung ist der zweite Variante der Definition des Abgrenzens entnommen, und grenzt es die Gegenteiligkeit eines mit dem Grund im gleichen Träger vereinigten Nichtvorhandenseins ab, dann besteht das Abgrenzen zurecht und die Schlußfolgerung ist falsch. Und nun gibt er zum Abschluß nochmals eine neue Formulierung der Definition der Umfassung, wobei er auch die Ergebnisse dieses Prakaraṇam mitverwendet. Zu ihrem Verständnis gehen wir am besten wieder von der Definition aus, die er am Ende des Siddhantalakṣaṇaprakaraṇam (§ 13a) gegeben hat. Vorhin (§ 5) haben wir bereits gesehen, daß er in den Gliedern hetumanniṣṭhābhāva pratiyogitāsāmānye yatsambandhāvacchinnatvayaddharmavacchinnatvobhayābhavaḥ den Ausdruck yaddharmavācchinnatvam der Definition des Abgrenzens entsprechend durch svavisistasambandhiniṣṭhābhāvapratiyogitänavacchedakāvacchedyatvam ersetzt. Das erscheint hier in der Form yaddharmavisiṣṭasambandhinisthābhāva pratiyogitānavacchedakāvacchedyatvam sadhanasamānādhikaranatyantabhavapratiyogitāsāmānye nästi. Damit ist aber eine Gleichordnung der Bestimmung yatsambandhāvacchinnatvam unmöglich geworden. Er stellt daher diese Bestimmung in der Form eines Attributs der Gegenteiligkeit, und zwar bei beiden Gegenteiligkeiten, an den Anfang der Komposita. Und schließlich ersetzt er, dem am Anfang dieses Abschnitts Gesagten entsprechend, sambandhaḥ durch viseṣaṇataviseṣaḥ. So stellt sich diese Definition als folgerechter Abschluß einer Entwicklung dar, die sich im Anschluß an die Besprechung der Definition Gangesa's ergeben hat, und die mit der Einarbeitung der Definition des Abgrenzens ihren Abschluß gefunden hat. Was noch weiter folgt, ist für uns ohne besondere Bedeutung und wir

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