Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 37
________________ Raghunātha Siromani 197 bei Gegenteiligkeit und Verknüpftsein immer auch die Art der Verknüpfung zu berücksichtigen ist. Wichtig ist dagegen wieder Folgendes. $ 6. „Das Nichtvorhandensein ist als in einem andern Träger vorkommend aufzufassen als sein Gegenteil. Auch kann man nicht sagen: Das Vorkommen in einem andern Träger als das Gegenteil ist weder in die grundlegende Definition noch in die vorliegende aufzunehmen, weil es weder zutrifft, daß die Definition zu eng ist, da das durch das Verbindungsein usw. Bestimmte in Trägern des durch das Verbindungsein usw. abgegrenzten Nichtvorhandenseins vorkommt, noch, daß sie zu weit ist, da es nicht in Trägern eines Nichtvorhandenseins vorkommt, welches durch Substanztumsein, durch Bloß-Substanzen-inhärierendSein usw. abgegrenzt ist, die die Gegenteiligkeit eines an Eigenschaften usw. haftenden Nichtvorhandenseins abgrenzen. Denn dann wäre die Definition zu weit und würde auch Schlüsse miteinschließen wie ,Er ist mit Rauch behaftet wegen des Feuers. Es trifft nämlich nicht zu, daß auch zur Zeit des Entstehens in der Küche usw. etwas der Verbindung nach vorkommt, so daß man mit dem Nichtvorkommen des durch das Rauchtum Bestimmten in Trägern eines Nichtvorhandenseins rechnen könnte, welches durch das im Eisenklumpen nicht vorkommende Substanztum usw. abgegrenzt ist, das die Gegenteiligkeit eines in dem mit Feuer behafteten Eisenklumpen befindlichen völligen Nichtvorhandenseins abgrenzt. $ 6a. Ist jedoch gemeint, daß die beiden Gegenteiligkeiten durch ein und dieselbe Verknüpfung abgegrenzt sind oder daß sie durch eine Art des Bestimmens abgegrenzt sind, dann ist das Vorkommen in einem andern Träger als das Gegenteil in beiden Fällen nicht in die Definition) aufzunehmen. Denn wo der Grund in einem Träger fehlgeht, grenzt das Anderssein-als-dieses-Sein, das Objektsein-einer-Erkenntnis-Sein, welche durch das Anderssein als dieses geformt ist, das Objektsein-einer-Erkenntnis-Sein, welche durch das Behaftetsein mit dem zu Beweisenden geformt ist, usw. die Gegenteiligkeit eines völligen Nichtvorhandenseins, welches am Träger des zu Beweisenden haftet, das durch das Abgrenzende des zu Beweisenden bestimmt ist, nicht ab und es grenzt die Gegenteiligkeit eines Nichtvorhandenseins ab, welches am Träger des Grundes haftet, der durch das Abgrenzende des Grundes bestimmt ist. Daher trifft es nicht zu, daß die Definition zu weit ist. Auf diese Weise ergibt sich als Sinn der Definition Folgendes: Wenn in der Allgemeinheit der durch eine Art des Bestimmens abgegrenzten Gegenteiligkeit eines völligen Nichtvorhandenseins, welches mit dem Beweisenden den gleichen Träger hat, das Abgegrenztsein durch das Nichtabgrenzende der durch diese Verknüpfung abgegrenzten Gegenteiligkeit eines Nicht vorhandenseins, welches am Verknüpften eines

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