Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 35
________________ Raghunātha Siromaņi 195 der ursprünglichen Schwierigkeit gegeben. Denn das Feuertum kommt in seinen Trägern vor, indem es das einzelne Feuer umschließt. Bei der Sämtlichkeit, Zweiheit usw. ist das nicht der Fall. Denn die Zweiheit umschließt die beiden Dinge, die sie zur Zweiheit zusammenfaßt. Es kann also bei ihr und beim Feuertum von keinem gleichen Vorkommen die Rede sein. Schließlich bestimmt Raghunātha noch das bedingende Abgrenzende im Gegensatz zum definierten Abgrenzenden als eine Art im Wesen liegender Verknüpfung. Dadurch vermeidet er den Vorwurf eines circulus vitiosus. Die Unterscheidung zweier Abgrenzender ermöglicht es ihm auch, die vom Gegner an letzter Stelle angeführte Schwierigkeit zu beheben, welche sich aus dem Nebeneinander umständlicher und einfacher Bestimmungen ergibt. Er setzt nämlich an Stelle des yaddharmāvacchinnatvam in der Definition der Umfassung yaddharmányūnavrttidharmāvacchinnatvam. Demnach ist die umständliche Bestimmung wohl die zu Beweisende Beschaffenheit, aber Abgrenzendes ist die mit ihr in gleicher Ausdehnung vorkommende einfache Beschaffenheit. § 4. ,,Tatsächlich wäre zu sagen, daß ein Nicht-darüber hinaus-Vorkommen dann vorliegt, wenn die Allgemeinheit des von ihm selbst Bestimmten nicht verknüpft ist mit Trägern eines Nichtvorhandenseins, dessen Gegenteiligkeit durch dieses abgegrenzt ist, oder, wenn dieses nicht die Gegenteiligkeit eines Nicht vorhandenseins abgrenzt, welches an etwas haftet, das mit dem von ihm selbst bestimmten verknüpft ist. $ 5. Daher schadet es nichts, wenn bei dem Schluß Es ist mit Sein behaftet wegen der Gattung,' usw. das Seintum in der gleichen Weise vorkommt, wie das durch die Verschiedenheit von der Eigenschaft bestimmte Seintum, welches die Gegenteiligkeit eines im Träger der Gattung vorkommenden Nichtvorhandenseins abgrenzt. Ebenso ist das Abgegrenztsein durch das Nichtabgrenzende der Gegenteiligkeit des am Verknüpften des von ihm selbst Bestimmten haftenden Nichtvorhandenseins aufzufassen. Die betreffenden Gegenteiligkeiten sind gesondert zu nehmen. Daher ergibt sieh, auch wenn man das Abgrenzen der umständlichen (Bestimmung) nicht gelten läßt, keine Schwierigkeit beim Formulieren (der Umfassung). Die Gegenteiligkeit und das Verknüpftsein ist der das zu Beweisende abgrenzenden Verknüpfung nach zu verstehen. Daher bestehen die Fehler, welche sich auf die Verschiedenheit der Verknüpfung gründen, nicht zurecht. Soll etwas nach der Art der zeitlichen Bestimmung bewiesen werden, so ist das Abgrenzen der betreffenden Gegenteiligkeit mit Hinblick auf diese oder jene vergänglichen Einzeldinge erwiesen." Nun kleidet Raghunātha seine Auffassung des Abgrenzens in die Form von Definitionen ($ 4), und zwar gibt er zwei Varianten. Der Grund 13*

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