Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 33
________________ Raghunātha Siromani 193 heranzuziehen, würde aber zu weit führen. Überdies ist es gar nicht nötig. Denn Raghunātha geht auf die fremden Ansichten gar nicht näher ein, sondern fertigt sie ganz kurz ab. Und seine Polemik trägt, obwohl er sie einem Gegner in den Mund legt, typisch sein eigenes Gepräge. Was nun die erste der bekämpften Ansichten betrifft ($ 1), nach der das Abgrenzen eine Art von im Wesen liegender Verknüpfung ist (svarūpasambandhavićeşaḥ), so greift Raghunātha, um sie zu widerlegen, zu der beliebten Unterscheidung von einfachen und umständlichen Bestimmungen (laghavaḥ und guravo dharmāḥ). Stellt man nämlich eine falsche Schlußfolgerung auf, bei der das zu Beweisende eine umständliche Bestimmung ist, so wird nach der Regel, daß bei sonst gleichen Bedingungen nicht die umständliche Bestimmung, sondern die einfache als Abgrenzendes zu gelten hat, dort wo das zu Beweisende nicht vorhanden ist, das Abgrenzende der Gegenteiligkeit dieses Nichtvorhandenseins das zu Beweisende nicht abgrenzen und der Schluß wäre definitionsgemäß richtig. Dafür gibt Raghunātha nach seiner Art mehrere Beispiele, von denen nach Angabe der Kommentatoren das folgende immer das vorhergehende in irgendeinem Punkt verbessert. Die nächste Ansicht, daß das Abgrenzen darin besteht, daß das Abgrenzende nicht über die abzugrenzende Gegenteiligkeit hinaus vorkommt (anatiriktavrttitvam) ($ 2), widerlegt er damit, daß die Gegenteiligkeit als eine im Wesen liegende Verknüpfung von Fall zu Fall verschieden ist, und daß daher schon eine einfache Gemeinsamkeit als Abgrenzendes über jede solche Gegenteiligkeit hinausreicht. Was nun folgt (§ 2a), ist ein Versuch, die zuletzt erwähnte Ansicht zu verbessern. Die Formulierung ist dabei in einer Weise ausgefeilt, wie wir sie bei Raghunātha bereits kennen gelernt haben (vgl. z. B. $ 12a). Und damit hängt auch die Bemerkung zusammen, daß es notwendig sei, das allgemeine Nichtvorhandensein (sāmānyābhāvaḥ) anzuerkennen. Das Wesentliche ist aber, daß an die Stelle der einzelnen Gegenteiligkeit die Allgemeinheit der Gegenteiligkeit gesetzt ist, wodurch dem Einwand gegen die vorhergehende Ansicht die Spitze abgebrochen ist. Um dem zu begegnen, greift Raghunātha zu einem seiner beliebten Sonderfälle, und zwar zur Zweiheit zweier verschiedener Dinge. Faßt man Feuer mit etwas anderem, beispielshalber mit einem Topf, zu einer Zweiheit zusammen, so würde das Feuertum nicht über diese Zweiheit hinausreichen und wäre daher Abgrenzendes der Zweiheit, was natürlich unsinnig ist. Meint man, daß das nicht zutrifft, weil das Feuertum sich weniger weit erstreckt als die Zweiheit, so kann man eine gleichartige Zweiheit wählen wie Grasfeuer und Nichtgrasfeuer. Damit ist auch bereits der Vorschlag widerlegt (§ 2b), die Definition durch den Zusatz zu ergänzen, daß das Abgrenzende nicht nur nicht 13

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