Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 32
________________ 192 ERICH FRAUWALLNER daher hier ebenfalls berücksichtigen. Die Darstellung ist dabei so aufgebaut, daß Raghunātha zunächst durch einen Gegner die bisherigen Definitionen der Abgrenzung als mangelhaft zurückweisen läßt ($ 1-2), um dann selbst das Wort zu ergreifen und seine eigene Ansicht vorzutragen (§ 3-7). $1. „(Gegner:) Das Abgrenzen besteht hier nicht in einer Art von im Wesen liegender Verknüpfung. Denn wenn es bei einer einfacheren Beschaffenheit möglich ist, kommt es nicht der umständlicheren zu. Da nun das erkennbare Rauchtum, das Mit-Bauch-und-Hals-Versehensein (eines Topfes), das Eine-durch-das-Riechen-erfaßbare-Eigenschaftsein usw. nicht derart ist, würden sich, wenn es in dieser Form bewiesen werden soll, bei falschen Schlüssen unerwünschte Folgerungen ergeben. § 2. Auch besteht es nicht in einem Nicht-darüber-hinaus-Vorkommen. Denn da die Gegenteiligkeit, welche in einer im Wesen liegenden Verknüpfung besteht, bei jedem einzelnen Ding verschieden ist, kommt auch das Rauchtum usw. darüber hinaus vor. $ 2a. Auch kann man nicht sagen, es bestehe im Nichtvorkommen in dem, was frei ist von der Allgemeinheit der Gegenteiligkeit jedes beliebigen einzelnen derartigen Nichtvorhandenseins; es sei daher, weil beim Fehlen eines gesonderten allgemeinen Nichtvorhandenseins folgen würde, daß auch das Rauchtum usw. nicht abgrenzend ist, der spätere Nachweis desselben vollkommen am Platz. Denn da das Feuertum usw. nicht über die Gegenteiligkeit eines Nichtvorhandenseins hinaus vorkommt, dessen Gegenteiligkeit durch die in Feuer und Topf vorkommende Zweiheit, die in Gras- und Nichtgrasfeuer vorkommende Zweiheit usw. abgegrenzt ist, würden sich für dasselbe unerwünschte Folgerungen ergeben. § 2b. Damit ist (das Nicht-darüber hinaus-Vorkommen) auch mit dem Zusatz Nicht-weniger-weit-(Vorkommen) abgelehnt. Aus dem gleichen Grunde hilft es nichts, wenn man eine einzige Gegenteiligkeit annimmt, die in den zahlreichen Gegenteilen vorkommt. Ferner sind auch richtige Schlußfolgerungen nicht miteingeschlossen, sobald etwas in einer umständlichen Form bewiesen werden soll, wenn die einfache Form unter den gleichen Bedingungen steht, weil sein Abgegrenztsein durch eine solche nicht erwiesen ist.“ Über diesen Abschnitt können wir ziemlich rasch hinweggehen. Er enthält nämlich, wie bereits gesagt, eine Zurückweisung älterer Ansichten. Dafür fehlt uns aber hier das Vergleichsmaterial. Die Vorgänger Raghunātha's haben zwar auch darüber ausführlich gehandelt, aber an anderer Stelle, vor allem im Kommentar zur letzten Definition des Višeşa vyāptiprakaraṇam (VIII, vgl. T. c. S. 156, 1f.), die meiner Ansicht nach Prabhākara Upadhyāya zuzuschreiben ist. Diese Texte ebenfalls

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