Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

Previous | Next

Page 34
________________ 194 ERICH FRAUWALLNER über die Gegenteiligkeit hinaus, sondern auch nicht weniger weit vorkommen dürfe (anyūnānatiriktavrttitvam). Und nicht besser steht es mit der Annahme einer einzigen Gegenteiligkeit. Schließlich erwähnt Raghunātha im Anschluß daran noch eine Schwierigkeit, wobei die von ihm vorgeschlagene Umformung der Definition der Umfassung vorausgesetzt ist, nach der Umfassung dann vorliegt, wenn in der Allgemeinheit der Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins die Zweiheit des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Verknüpfung und des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Beschaffenheit fehlt (vgl. § 13a). Ist nämlich das zu Beweisende eine umständliche Bestimmung, neben der unter gleichen Bedingungen die einfache Bestimmung steht, so kann sie nicht Abgrenzendes sein. Es ist dann aber auch ein Unding, von einem Nichtabgegrenztsein durch sie zu sprechen, so wie es die Definition verlangen würde. § 3. „(Antwort:) Das ist nicht richtig, weil cin Nichtvorkommen über das Abgrenzende der Gegenteiligkeit hinaus gemeint ist. Ferner ist das Abgrenzende als mit ihm selbst gleich vorkommend aufzufassen. Und dieses (gleiche Vorkommen) besteht darin, daß es in dem, was durch Umschließen der Träger von ihm selbst ist, durch dasselbe Umschließen vorkommt. Die Sämtlichkeit usw. ist dagegen nicht von dieser Art. Dabei ist das Umschließen eine Art im Wesen liegender Verknüpfung, welche durch die Erkenntnis ,Das ist ein Topf, das sind zwei“, bezeugt ist. Auch kommt die Dreiheit usw. nicht gleich der Zweiheit usw. vor. Daher ist, wenn etwas als Zweiheit usw. bewiesen werden soll, die Definition nicht zu eng. Auch ist das bedingende Abgrenzen eine Art im Wesen liegender Verknüpfung. Auf diese Weise muß es auch statt ,durch eine bestimmte Beschaffenheit abgegrenzt,' heißen durch eine nicht weniger weit als eine bestimmte Beschaffenheit vorkommende Beschaffenheit abgegrenzt'. Damit ist die Behauptung, daß die Definition zu eng sei, zurückgewiesen." Die eigene Ansicht, die Raghunātha nun vorträgt, soll vor allem die Schwierigkeit beheben, die sich durch das Hereinziehen der Zweiheit ergeben hat (vgl. § 2a). Er erreicht dies in der Weise, daß er das Abgrenzen als Nicht-über-das-Abgrenzende-der-Gegenteiligkeit-hinaus-Vorkommen bestimmt. Er unterscheidet also zweierlei Abgrenzendes, das Abgrenzende, welches definiert werden soll (pāribhāşikam avacchedakam = svam) und das Abgrenzende der Gegenteiligkeit, welches das ermöglicht, das bedingende Abgrenzende (ghatakam avacchedakam = tat). Dieses muß in der gleichen Ausdehnung vorkommen wie jenes. Und sein Vorkommen, das in der Form des Umschließens (paryāptih) stattfindet, muß in der gleichen Art des Umschließens erfolgen wie bei jenem. Das Umschließen bestimmt er als eine Art im Wesen liegender Verknüpfung und leitet sie aus der Wahrnehmung ab. Damit ist die Lösung

Loading...

Page Navigation
1 ... 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48