Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 36
________________ 196 ERICH FRAUWALLNER gedanke ist einfach. Die erste besagt, daß das zu definierende Abgrenzende nicht vorkommen darf, wo das bedingende Abgrenzende fehlt, also Nichtvorkommen im Träger eines Nichtvorhandenseins, dessen Gegenteiligkeit durch dieses abgegrenzt ist. Die zweite Variante bringt die Umkehrung. Wo das zu definierende Abgrenzende vorkommt, darf das bedingte Abgrenzende nicht fehlen, also, in seinem Träger darf kein Nicht vorhandensein vorkommen, dessen Gegenteiligkeit durch dieses abgegrenzt ist. Beides ist in die gewohnten Formen und Ausdrücke gekleidet. Es folgt eine Reihe von Erklärungen zu diesen Definitionen (§ 5). Zunächst wird gezeigt, wie durch diese Definitionen Schwierigkeiten vermieden sind, die sich sonst beim Heranziehen umständlicher Bestimmungen einstellen. Schließt man beispielshalber aus dem Vorhandensein einer Gattung auf das Vorhandensein der höchsten Gemeinsamkeit Sein, so besteht in einer Eigenschaft neben der Gattung das Nichtvorhandensein des durch die Verschiedenheit von der Eigenschaft genauer bestimmten Seins. Da nun das nicht weiter bestimmte Sein das gleiche Vorkommen hat wie dieses, - Raghunātha denkt dabei offenbar an die Regel von der Nichtverschiedenheit des Bestimmten (višistasya anatiriktatā), - grenzt es das Nichtvorhandensein ab. Das heißt aber daß das Abgrenzende des zu Beweisenden ein im Träger des Grundes vorkommendes Nichtvorhandensein abgrenzt, und der Schluß wäre definitionsgemäß falsch. Wendet man dagegen die erste der angeführten Definitionen an, so ist das Sein mit dem Träger dieses Nichtvorhandenseins verknüpft. Es ist daher nicht Abgrenzendes und der Schluß ist definitionsgemäß richtig Der nächste Satz ist folgendermaßen zu verstehen Wir haben bereits gesehen (am Ende von § 2b und § 3), daß Raghunātha gelegentlich auf die Umformung der Definition der Umfassung zurückgreift, die er am Ende des Siddhāntalakşaņaprakaraṇam (§ 13a) gegeben hat. Das tut er auch hier und verbessert sie nunmehr in der Weise, indem er die Bestimmung yaddharmāvacchinnatvam im Anschluß an die zweite der oben gegebenen Definitionen des Abgrenzens durch svavisistasambandhinişthābhāva pratiyogitānavacchedakāvacchedyatvam ersetzt. Und er bemerkt dazu, daß dann das Gleiche gilt, wie eben gesagt. Bezeichnend ist dabei, daß er voraussetzt, daß man die von ihm umgeformte Definition beständig gegenwärtig hat, obwohl er nirgends gerade diese Umformung als maßgebend bezeichnet hat und auch nie ausdrücklich auf sie verweist. Was als Nächstes darauf folgt, ist für uns weniger bedeutend. Raghunātha verweist nur darauf, daß bei der Anwendung der Definitionen die verschiedenen Gegenteiligkeiten auseinanderzuhalten sind, und daß

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