Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 29
________________ Raghunatha Siromaņi 189 ‘Das ist eine Substanz, wegen der Gattung', usw., obwohl wegen der Einheit der Inhärenz beides, das Gegenteilsein des Substanztums usw. und das Gegenstücksein der Eigenschaft usw., gegeben ist, noch bei der Schlußfolgerung 'Dieses ist mit beiden, mit Feuer und Rauch behaftet, wegen des Feuers', usw., obwohl bei der Verbindung das Gegenteilsein des durch die Zweiheit Abgegrenzten fehlt." Nun ergreift allem Anschein nach Raghunātha selbst das Wort und gibt eine neue Bestimmung des Nichtvorhandenseins, die offenkundig den Zweck hat, die gegen Vāsudeva's Ansicht erhobenen Einwände zu vermeiden. In den Mittelpunkt stellt er dabei die Verknüpfung. Vorkommen bedeutet die Verknüpfung eines Dinges mit einem Träger. Das Ding ist im vorliegenden Fall das Gegenteil (pratiyogi). Der Träger heißt dabei nach Nyāya-Terminologie Gegenstück (anuyogī). Damit also ein Vorkommen stattfindet, müssen zur Verknüpfung Gegenteil und Gegenstück hinzutreten. Fehlt eines von beiden, dann besteht Nichtvorkommen oder Nichtvorhandensein. Dementsprechend gestaltet also Raghunātha seine neue Definition des Nichtvorhandenseins, wobei er zu den einzelnen Gliedern noch die gewohnten Bestimmungen hinzufügt. Dann zeigt er noch, wie diese Definition des Nichtvorhandenseins auch bei der Definition der Umfassung verwendbar ist. Fehlt das Gegenstücksein, dann ist das zu Beweisende nicht vorhanden und der Schluß ist falsch. Das führt er an einigen Beispielen aus. Zunächst nennt er das gewöhnliche Schulbeispiel, den verkehrten Schluß von Feuer auf Rauch. Ferner fügt er noch zwei Beispiele hinzu, bei denen das zu Beweisende genauer bestimmt ist, einmal durch Verbindung, dann durch Inhärenz. Alles das ist klar und einfach. Auffallend ist nur, daß Raghunātha überhaupt kein Wort darüber sagt, wieso damit die gegen Väsudeva erhobenen Einwände entkräftet sind, und vor allem, wie die anfangs genannte Schwierigkeit auf diese Weise behoben ist. Daß wir berechtigt sind, danach zu fragen, zeigen die Kommentare und auch der Anfang des nächsten Absatzes. Die Antwort scheint allerdings nicht schwer. Mit der neuen Definition ist der anstößige von Vasudeva verwendete Begriff des Vorkommens (vrttitvam) vermieden. Und außerdem läßt sich mit ihrer Hilfe das Nichtvorhandensein des nicht vorkommenden (avrtti) Äthers genau so zur Lösung der ursprünglichen Schwierigkeit verwenden wie bei Vāsudeva. Bemerkenswert ist aber auf jeden Fall, daß Raghunatha, der ziemlich überflüssiger Weise drei Beispiele zur Erläuterung seiner Definition anführt, gerade darüber vollkommen schweigt. Aber das ist seine Art und gehört zu den Dingen, die sein Werk dunkel erscheinen lassen und es oft schwer machen, dem Gedankengang zu folgen. Und nun folgt noch eine Definition für den Fall, daß man ein Vor

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