Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 27
________________ Raghunātha Siromaņi 187 daher kein Nichtvorhandensein, das, wie es die Definition verlangt, nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Träger vereinigt ist (pratiyogyasamānādhikaranah), und die Definition trifft nicht zu. Das ist natürlich nur ein formaler Fehler. Denn der Sinn der Definition ist, daß im Träger des Grundes kein Nichtvorhandensein des zu Beweisenden vorkommen darf, das nicht mit seinem Gegenteil vereinigt ist, und dabei macht es nichts aus, wenn es ein solches Nichtvorhandensein überhaupt nicht gibt. Aber an diesen formalen Anstoß knüpft die ganze folgende Erörterung an. Die Begründung, die Raghunātha hier gibt, klingt etwas umständlich. Das beruht darauf, daß er sie in die Ausdrucksformen der Definition kleidet, so wie er sie allmählich gestaltet hat, und daß er dabei überdies noch völliges und gegenseitiges Nichtvorhandensein unterscheidet. Nun folgt (12a) ein erster Versuch, die genannte Schwierigkeit zu lösen, und eine Zurückweisung desselben. Der Lösungsversuch wird von den Kommentatoren Vāsudeva zugeschrieben und die Zurückweisung wird von Raghunātha noch dem Gegner in den Mund gelegt, der den Einwand erhoben hat. Beides trägt aber in der Formulierung deutlich Raghunātha's eigenes Gepräge. Das Wesentliche im Lösungsversuch Vāsudeva's, wenn wir von Einzelheiten der Formulierung absehen, die nur die Allgemeingültigkeit sichern sollen, besteht darin, daß er an Stelle des Nichtvorhandenseins das Nichtvorkommen setzt. Statt zu sagen, ein Nichtvorhandensein dieser Verknüpfung nach, dessen Gegenteil durch das die Gegenteiligkeit Abgrenzende abgegrenzt ist, sagt er, ein Nichtvorkommen des Gegenteils, das durch das die Gegenteiligkeit Abgrenzende abgegrenzt ist, eben dieser Verknüpfung nach. Dadurch gewinnt er die Möglichkeit, Dinge heranzuziehen, welche nach VaiseşikaLehre in keinem Träger vorkommen, wie den Äther. Und damit ist auch die Lösung der Schwierigkeit gegeben. Denn das Nichtvorkommen nicht vorkommender Dinge ist natürlich nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Träger vereinigt: Alles Weitere hat mit dem eigentlichen Problem nichts mehr zu tun. Es wird nur versucht, anschließend daran Vāsudeva's Auffassung der Definition zu rechtfertigen, und diese Rechtfertigung wird vom Gegner zurückgewiesen. Im Vordergrund stehen dabei die Anschauungen, welche von Raghunātha und seiner Schule als besonders charakteristisch für Vāsudeva angesehen wurden, die Verwendung des Begriffs des Vorkommens (urttitvam, vgl. oben § 4) und die Ansicht, daß das Bestimmte vom Einfachen, Nichtbestimmten verschieden ist (višişțasya atiriktatā). Zunächst wird zur Rechtfertigung der Definition gezeigt, wie die Verknüpfung zwischen dem zu Beweisenden und seinem Träger zu berücksichtigen ist (vgl. § 8). Dann werden die bei Raghunātha so

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