Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 28
________________ 188 ERICH FRAUWALLNER beliebten Sonderfälle herangezogen, wenn das zu Beweisende eine Zweiheit oder etwas genauer Bestimmtes ist, und die damit verbundenen Schwierigkeiten werden mit dem Hinweis abgetan, daß es sich in beiden Fällen um etwas genauer Bestimmtes handelt (vgl. $ 6), das vom Einfachen verschieden ist. Die letzte kurze Bemerkung bezieht sich auf einen Einwand im Zusammenhang mit nicht durchwegs vorhandenen Beschaffenheiten. Die Antwort des Gegners ($ 12b) lehnt die Ansicht von der Verschiedenheit des genauer Bestimmten ohne weitere Begründung glatt ab. Seine weiteren Einwände arbeiten mit fragwürdigen Alternativen und dem Postulat, daß von einem Nichtvorkommen nur die Rede sein kann, wenn das Vorkommen in den gleichen Fällen und in gleicher Form erwiesen ist. Alles das hat, wie gesagt, mit der Frage, die eigentlich zur Disskusion steht, nichts zu tun. Aber es ist für Raghunātha charakteristisch, daß er eine solche Abschweifung einschiebt, um wieder die Anwendbarkeit einer Definition zu prüfen und seine beliebten Sonderfälle dabei zur Sprache zu bringen. $ 13. ,,Das ist nicht richtig, weil gemeint ist, daß bei der Allgemeinheit der das zu Beweisende abgrenzenden Verknüpfung die Zweiheit bestehend in der Allgemeinheit des Gegenteilseins des geschilderten Gegenteils und in der Allgemeinheit des Gegenstückseins irgendeines den Träger des Grundes darstellenden Einzeldinges fehlt. Dabei ist die Definition nicht zu weit, weil bei der Verbindung des Rauches das Gegenstücksein des Eisenklumpens, der den Träger des Feuers darstellt, bei der Verbindung dieses durch die Verschiedenheit von Caitra bestimmten Stockes das Gegenstücksein Caitra's, der den Träger dieses Stockes darstellt, und bei der Inhärenz des durch die Verschiedenheit von Eigenschaft und Bewegung bestimmten Seins das Gegenstücksein der Eigenschaft, welche den Träger der Gattung darstellt, fehlt. $ 13a. Gibt es dagegen einer in seinem eigenen Wesen liegenden Verknüpfung nach ein Vorkommen des Äthers, dann ist, wenn in der Allgemeinheit der Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins, welches am Träger des Grundes haftet, der nicht Träger des geschilderten Gegenteils ist, die Zweiheit des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Verknüpfung und des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Beschaffenheit fehlt, das durch diese Beschaffenheit Abgegrenzte dieser Verknüpfung nach als Umfassendes zu betrachten. Weil das allgemeine Nichtvorhandensein des Erkennbaren der Verknüpfung der Inhärenz nach in der Gemeinsamkeit usw. vorkommt, ist auch bei der Erkennbarkeit usw. ein Abgrenzen der Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins leicht nachzuweisen. Daher ist die Definition auch nicht zu weit, weder bei der Schlußfolgerung

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