Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 24
________________ 184 ERICH FRAUWALLNER Träger des Grundes die Rede ist, der nicht Träger des Gegenteils ist, und zwar der Verknüpfung nach, welche das zu Beweisende abgrenzt. Und er fügt noch hinzu, daß sich auf diese Weise die Angabe einer besonderen Verknüpfung beim Gegenteil erübrigt. Und nun geht er plötzlich und unvermittelt zu einem neuen Gedanken über. Schon im letzten Satze hatte er an Stelle von anadhikaranatvam asambandhitvam gesagt. Nun erklärt er, daß man überhaupt an Stelle von adhikaraṇatvam den Ausdruck sambandhitvam verwenden soll. Das hat folgenden Sinn. Spricht man bei der Definition der Umfassung von Beschaffenheiten und ihrem Träger, so ist dabei vorausgesetzt, daß es sich um getrennte Dinge handelt, welche in einem ganz bestimmten Verhältnis zu einander stehen, indem eines der Träger und die anderen das Getragene 'sind. Spricht man dagegen von etwas Verknüpftem, so fallen alle diese Beschränkungen weg und es kann damit jede beliebige Beziehung ausgedrückt werden. Gangesa hatte zweierlei Definitionen der Umfassung gegeben. Bei der ersten sind Grund und Folge Beschaffenheiten eines Trägers und ihr Nichtvorhandensein ist ein völliges Nichtvorhandensein. Bei der zweiten sind Grund und Folge mit dem Gegenstand des Schlusses durch Wesensgleichheit (tādātmyam) vereinigt und ihr Nichtvorhandensein ist ein gegenseitiges Nichtvorhandensein. Diese Unterscheidung wird überflüssig, sobald man für die Beziehung von Grund und Folge zum Gegenstand des Schlusses den unbestimmten Ausdruck Verknüpfung wählt und dem entsprechend von Verknüpftem spricht. Man kann dann Formulierungen aufstellen, welche auf beide Fälle passen und welche es möglich machen, selbst Sonderfälle, die bisher Schwierigkeiten bereiteten, mühelos miteinzubeziehen. Mit alledem ist zwar keine neue Erkenntnis gewonnen. Es handelt sich bloß um etwas Formales, um eine neue Ausdrucksmöglichkeit für die bereits erkannten Verhältnisse. Aber gerade das, die Möglichkeit für alle diese Verhältnisse neue allgemeingültige Formulierungen zu schaffen, scheint Raghunātha Freude gemacht zu haben und er wird hier ausführlicher, als es sonst seine Gewohnheit ist. Und zwar bringt er Beispiele für die verschiedenen möglichen Fälle. Sind Grund und Folge durch Wesensgleichheit mit dem Gegenstand des Schlusses vereinigt, so ist dieser mit ihnen als Beschaffenheiten behaftet (dharmi), und er ist es, der unter diesen verschiedenen Formen Umfaßtes und Umfassendes ist. Das führt Raghunātha an dem Beispiel des Schlusses von Rauch auf Feuer aus (§ 11 a), indem er die einzelnen Glieder der Definition dieser Auffassung entsprechend umschreibt. Die Bestimmung pratiyogyasamānādhikaranaḥ bleibt dabei weg, weil sie

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