Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 23
________________ Raghunatha Siromani das Vorkommen nicht festlegt, die Verknüpfung darstellt, welche die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins abgrenzt, und man vom Nichtverknüpftsein mit dem Gegenteil der Verknüpfung nach spricht, welche das zu Beweisende abgrenzt, dann umfaßt (der Äther) auch das Erdetum usw. Denn wenn die Erde usw. auch mit ihm nicht behaftet ist, so ist sie doch der Verbindung nach mit ihm verknüpft. Und sein Nachweis erfolgt auch in dieser Form und nicht einer das Vorkommen festlegenden Verknüpfung nach, weil er durch diese nicht verknüpft und auch nicht Umfassendes ist. Das wird später noch klar werden." Mit dem Bisherigen hat Raghunatha die Besprechung des Wortes pratiyogyasamānādhikaraṇaḥ endgültig abgeschlossen und geht nun zu einem andern Gegenstand über, zur Verknüpfung (sambandhaḥ). Schon seit Jayadeva war man sich darüber klar, daß bei der Prüfung der Umfassung auch die Verknüpfung ihrer Glieder mitberücksichtigt werden muß, und jeder von den Vorgängern Raghunatha's hatte seither mehr oder weniger ausführlich darüber gehandelt (Jay. § 7 (§ 4), Ruc. § 8 (§ 6), Prag. § 5, Vas. § 6). Aber Raghunatha geht über sie hinaus, weil er den Gegenstand systematisch anpackt. Im ganzen gibt es drei solche Verknüpfungen, die Verknüpfung des Grundes mit seinem Träger, die Verknüpfung des zu Beweisenden und die Verknüpfung des Gegenteils, mit dem das Nichtvorhandensein nicht im gleichen Träger vereinigt sein soll. Raghunatha spricht zunächst von den beiden ersten (§ 10), indem er die entsprechenden Glieder der Definition umformt und die Verknüpfung einfügt. Die Verknüpfung des zu Beweisenden erscheint dabei, der Form der Definition entsprechend, bei der Gegenteiligkeit: Was das zu Beweisende abgrenzt, darf keine Gegenteiligkeit abgrenzen, welche durch diese Verknüpfung abgegrenzt ist. Er gibt dann zwei Beispiele dafür, wie der Schluß von Rauch auf Feuer falsch sein kann, wenn eine der Verknüpfungen nicht der Umfassung entspricht, weil an Stelle der bei der Umfassung vorgesehenen Verbindung (samyogah) die Inhärenz (samavayaḥ) steht. Das alles führt er knapp aber klar aus. Dann geht er zur dritten Verknüpfung über, der Verknüpfung des Gegenteils (§ 11). Sie erscheint in der Bestimmung pratiyogyasāmānādhikaranyam, oder wie sie in der zuletzt gegebenen Umformung lautet, pratiyogyanadhikaraṇatvam. Diese Bestimmung ist nur von Bedeutung, wenn das mit dem Grund im gleichen Träger vereinigte Nichtvorhandensein ein Nichtvorhandensein des zu Beweisenden ist, das die Richtigkeit des Schlusses nicht beeinträchtigt, wenn es zusammen mit seinem Gegenteil, nämlich dem zu Beweisenden, im gleichen Träger vorkommt. Dem entsprechend berücksichtigt Raghunatha auch nur die Verknüpfung, welche das zu Beweisende abgrenzt, und sagt daher, daß von einem 183

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