Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 21
________________ Raghunatha Siromaņi 181 Die Umformung der Definition gibt nun Raghunātha den Anlaß (8 9c), nochmal eine Frage aufzuwerfen, die er schon früher (8 6) behandelt hat, nämlich die Frage nach der Beschaffenheit des Gegenteils, mit dem das Nichtvorhandensein nicht im gleichen Träger vereinigt sein darf, oder nach der neuen Formulierung, dessen Träger der Träger des Grundes nicht sein darf. Früher hatte er einfach gesagt, daß es durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit abgegrenzt sein muß. Diesmal zieht er ebenfalls das Abgrenzende heran, stellt aber verschiedene Möglichkeiten auf. Dabei gefällt er sich darin, seiner Phantasie freien Lauf zu lassen und schwierige Sonderfälle heranzuziehen 1. Denn die dritte von ihm genannte Möglichkeit wird kaum jemand ernstlich in Erwägung ziehen. Die Unterscheidung der verschiedenen Abgegrenzten hebt den Sinn des Abgrenzenden auf. Dann arbeitet er wieder mit der Gleichsetzung von einfachen und genauer bestimmten Dingen und mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem Nebeneinander von allgemeinem und besonderen Nichtvorhandensein ergeben. Das sachliche Ergebnis ist unbedeutend. Denn schließlich weiß er nichts zu sagen, als daß er im Hinblick auf die Bedeutung des genannten Gegenteils für das zu Beweisende erklärt, daß das Abgrenzende des zu Beweisenden die jeweilige Gegenteiligkeit nicht abgrenzen darf. § 10. „Dabei ist das Vorkommen des Nichtvorhandenseins so zu verstehen, daß es in dem vorkommt, was mit dem Grund behaftet ist, und zwar der Verknüpfung nach, welche bei dem festzustellenden Vorkommen im gleichen Träger als Verknüpfung des Grundes erscheint, und das Nichtabgrenzen der Gegenteiligkeit ist so zu verstehen, daß es diese nicht abgrenzt, sofern sie durch die Verknüpfung abgegrenzt ist, welche dabei als Verknüpfung des zu Beweisenden erscheint. Daher schadet es nichts, wenn das Feuertum bei dem Nichtvorhandensein, das an dem, dem der Rauch inhäriert, haftet, die durch die Verbindung abgegrenzte Gegenteiligkeit abgrenzt, und wenn es bei dem Nichtvorhandensein, das an dem mit dem Rauch Verbundenen haftet, die durch die Inhärenz abgegrenzte Gegenteiligkeit abgrenzt. $ 11. Oder man sagt, daß der Träger des Grundes mit dem Gegenteil nicht durch die Verknüpfung verknüpft sein darf, welche das zu Beweisende abgrenzt. Dann braucht die Gegenteiligkeit nicht durch eine besondere Verknüpfung bestimmt werden. Unter diesen Umständen spricht man beim Vereinigtsein im gleichen Träger usw. besser von Verknüpftsein und nicht von Trägersein. $lla. Auf diese Weise kann auch der Träger der Beschaffenheiten Umfaßtes und Umfassendes sein. Es besteht nämlich (bei der Umfassung) 1 Belehrend ist der Vergleich mit der ähnlichen und doch wieder ganz anders geführten Argumentation bei Väsudeva $ 5d.

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