Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

Previous | Next

Page 20
________________ 180 ERICH FRAUWALLNER durch das allgemeine Nichtvorhandenseintum der (Kategorie) Eigenschaft, Abgegrenzten ist. (Antwort:) Das trifft nicht zu. Denn welcher Art die Gegenteiligkeit ist, durch deren Abgrenzendes das abgegrenzt ist, dessen Träger der Träger des Grundes nicht sein soll, von der ist gesagt, daß (die Beschaffenheit, welche das zu Beweisende abgrenzt,) sie nicht abgrenzen darf.“ Nachdem Raghunātha die Bestimmung pratiyogyasāmānādhikaranyam besprochen hat, versucht er nunmehr, ihr Verhältnis zu dem in der Definition genannten Nichtvorhandensein festzustellen. Wie er nicht ausdrücklich sagt, aber voraussetzt, bedeutet pratiyogyasāmānādhikaranyam Nichtvorhandensein eines Vorkommens in Trägern des Gegenteils, also pratiyogimadvrttitvābhāvah. Und durch dieses Nichtvorhandensein des Vorkommens ist das in der Definition genannte im Träger des Grundes vorkommende Nichtvorhandensein bestimmt. Dabei ist dieses Nichtvorhandensein des Vorkommens als ein völliges Nichtvorhandensein aufzufassen. Denn nur so ist es möglich, die Bestimmung bei etwas nicht durchwegs Vorhandenem anzuwenden. Denn neben dem Nichtvorhandensein des Vorkommens ist auch ein Vorhandensein möglich, je nachdem das Gegenteil nicht vorhanden oder vorhanden ist. Nimmt man dagegen ein gegenseitiges Nichtvorhandensein an, also ein Verschiedensein von dem im Träger des Gegenteils Vorkommenden, so gehört dieses Verschiedensein zum Wesen des im Träger des Gegenteils nicht Vorkommenden und kann nicht bald vorhanden sein, bald fehlen, mag nun das Gegenteil vorhanden sein oder nicht. Hier zeigt sich, was wir auch schon früher (84) gesehen haben, zu, welchen Folgerungen der extreme Realismus des späteren Navýanyāyaḥ führen kann, und wie Raghunātha bereit ist, diese Folgerungen zu ziehen, mag auch das Ergebnis absonderlich erscheinen. Gleichzeitig ist dieser Absatz ein gutes Beispiel dafür, wie durch Raghunātha's übertriebene Kürze und gewollte Dunkelheit des Ausdrucks ein an sich einfacher Gedanke schwer verständlich werden kann. Bis hieher war Raghunātha dem Wortlaut der erklärten Definition gefolgt. Nun ($ 9b) lenkt er plötzlich ab und mit Berufung auf die Variante der Definition, welche Gangesa unmittelbar im Anschluß daran bringt, ersetzt er pratiyogyasamānādhikaranaḥ durch pratiyogivyadhikaraṇaḥ. Das Nichtvorhandensein soll also einen anderen Träger haben als das Gegenteil. Die Bestimmung 'anderer Träger' verbindet er mit dem Träger des Grundes. Und so kommt er für den ersten Teil der Definition schließlich zu dem Ergebnis, daß dieser Teil sinngemäß folgendermaßen zu lauten hat: 'Ein Nichtvorhandensein, das im Träger des Grundes vorkommt, der nicht Träger des Gegenteils ist.'

Loading...

Page Navigation
1 ... 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48