Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 18
________________ 178 ERICH FRAUWALLNER völliger Weltuntergang, ja sogar so und sovielter Augenblick vor dem Eintritt des Weltunterganges. Der letzte Absatz ($ 7c) wirkt wie ein kurzer Nachtrag. Zunächst erwähnt Raghunātha einen Einwand gegen die Deutung des atyantābhāvaḥ als samsargābhāvah. Der Einwand ist uns bereits bei Rucidatta ($ 7) und Pragalbha ($ 4) begegnet. Er besagt, daß das Nichtvorhandensein dem Zusammenhang nach eine feste Verbindung voraussetzt, was zu einem circulus vitiosus führt, wobei Raghunātha allerdings das Stichwort ātmāśrayaḥ unterschlägt. Er antwortet im Sinne irgendeines Vorgängers, daß das nichts ausmacht, weil ja eine andere feste Verbindung zugegeben ist. Dann fügt er hinzu, daß sich eine Definition des samsargābhāvaḥ geben läßt, welche keine feste Verbindung voraussetzt. Und schließlich sei das Heranziehen des samsargābhāvaḥ überhaupt nicht notwendig. $ 8. „(Gegner:) Bei Schlußfolgerungen wie 'Dies ist mit Wissen behaftet, weil es eine Substanz ist', 'Dies ist mit besonderen Eigenschaften behaftet, weil es eine andere Substanz ist als das psychische Organ', 'Dies ist mit Gattungen behaftet, weil es ein Sein ist, bei denen das Wissen usw. der Inhärenz nach bewiesen werden soll, erweist sich die Definition als zu weit, weil auch die Träger des Grundes, welche vom zu Beweisenden frei sind, dem Objekt-Sein, dem Bestimmung-Sein und dem Dem-gleichen-Gegenstand-Inhärieren nach mit dem zu Beweisenden behaftet sind. (Antwort:) Das ist nicht richtig, weil das Nichtvorhandensein des Vorkommens in dem, was Träger oder Verknüpftes des Gegenteils ist, der die Gegenteiligkeit abgrenzenden Verknüpfung nach gemeint ist. Auf diese Weise ist auch das gegenseitige Nichtvorhandensein nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Träger vereinigt.“ Dieser Abschnitt behandelt wieder die Bestimmung pratiyogyasamanādhikaraṇaḥ. Tatsächlich hatte ja auch die Besprechung des Nichtvorhandenseins zunächst an diese Bestimmung angeknüpft, so daß alles Übrige gleichsam ein Exkurs war. Und nun kehrt Raghunātha wieder zum Gegenstand zurück. Im übrigen ist zu diesem Abschnitt nicht viel zu sagen. Daß bei der Definition der Umfassung auch die Verknüpfung der einzelnen Glieder mit ihren Trägern berücksichtigt werden muß, ist seit Jayadeva allgemein anerkannt. Raghunātha wendet dies nun auch auf das Gegenteil in der Bestimmung pratiyogyasamānādhikaraṇaḥ an. Das Gegenteil darf im gleichen Träger mit dem Nichtvorhandensein nur jener Verknüpfung nach nicht vorkommen, welche die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins abgrenzt. Jedes andere Vorkommen ist gleichgültig. $ 9a. ,,Ferner ist zu sagen, daß es sich um das Vorkommen des durch a ein Exk diese Bestimmdie Besprech

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