Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 10
________________ 170 ERICH FRAUWALLNER gültigkeit sichert, ist wiederum das Abgrenzende, das jedem von beiden zukommt. Soweit folgt Raghunātha dem Vorbild Vāsudeva's. Er vertritt also die gleichen extrem realistischen Anschauungen und führt sie weiter durch. Interessant ist aber, was er noch hinzusetzt. Er sagt nämlich: Die Umfassung von Rauch und Feuer besteht entweder in dem Im-gleichenTräger-Vorkommen des Feuers in dem mit Rauchtum Behafteten oder im Rauchtum in dem mit Im-gleichen-Träger-Vorkommen des Feuers Behafteten. Im ersten Falle ist sie wohl Fall für Fall verschieden. Dafür ist im zweiten Falle ihre Allgemeingültigkeit durch dịe Einheit des Rauchtums gesichert. Wie fragwürdig diese Formulierungen sind und wie sich die Einheit nur ergibt, weil Raghunātha an Stelle des Rauches das Rauchtum einschmuggelt, darüber täuscht ihre knappe absichtlich dunkel gehaltene Form hinweg. Diese Art von Formulierungen ist aber für ihn charakteristisch. Dabei ist das, was wir hier sehen, nur ein kleines unbedeutendes Beispiel. Bald werden wir zu Abschnitten kommen, in denen blendende neue Definitionen und überraschende Umformungen derselben das Bild beherrschen. § 5. ,,Das Wort, das auf welches nicht den gleichen Träger hat endet, dient dazu, Schlußfolgerungen miteinzubeziehen, wie ,Dieser ist mit Affen verbunden, weil es dieser Baum ist'. a) (Gegner:) Es soll vermeiden, daß die Schlußfolgerung ,Dieses ist mit Verbindungen behaftet, weil es eine Substanz ist, nicht meiteingeschlossen ist. Denn das Vorkommen der Verbindung in Beziehung auf die Zweige usw. steht nicht im Widerspruch mit dem Vorkommen ihres allgemeinen Nichtvorhandenseins in Beziehung auf das Baumtum. Eine Wahrnehmung desselben in der Form An dem Baum ist keine Verbindung, kommt dabei nicht zustande, weil es auch eine übersinnliche Verbindung gibt, oder infolge der Behinderung, weil ringsherum das Gegenteil wahrgenommen wird. (Antwort:) Das ist nicht richtig, weil es für das allgemeine Nichtvorhandensein der Verbindung in einer Substanz an Beweisen fehlt. Auch dient das Fehlen sämtlicher Verbindungen nicht als Beweis auf Grund der Umfassung Wer mit sämtlichen besonderen Nichtvorhandensein von etwas behaftet ist, der ist mit dessen allgemeinem Nichtvorhandensein behaftet,' weil der Gegenstand von Wer und Der sich nicht auf alles erstreckt und weil als zusätzliche Bestimmung hinzukommt, daß sämtliche besonderen Nichtvorhandensein in Beziehung auf einen einzigen Träger gegeben sein müssen. Damit ist auch die Schlußfolgerung) ,Dieser ist mit dem allgemeinen Nichtvorhandensein von Verbindungen behaftet, weil er mit sämtlichen besonderen Nichtvorhandensein von Verbindungen behaftet ist,' zurückgewiesen, weil sie eine überflüssige Bestimmung enthält, nicht schlüssig ist, und weil

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