Book Title: Zu Der Lehre Von Den 9 Ursachen Im Yogabhasya
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler

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Page 5
________________ 344 A.WEZLER systemen" gemeint ist.)12 Und in einer vergleichsweise unspezifischen Bedeutung erscheint der Ausdruck "sastra" im YBh zu YS 2.30, wenn dort "Diebstahl" ("steya") definiert wird als "asāstrapürvakam dravyāņām parataḥ svīkaraņam", so dass man Woods' (1927: 178) Übersetzung "theft is the unauthorized appropriation of things-of-value from another" nur beifällig zur Kenntnis nehmen kann. Ebensowenig dürfte der Verfasser nur das Yogasastra im Auge haben, wenn er im YBh zu YS 1.35 resümierend feststellt: "tasmāc chāstrānumānācāryopadesopodbalanärtham evävasyam kaseid arthaviseṣaḥ pratyaksikartavyah", an dessen Wiedergabe durch Woods (1927: 73) "therefore (if) only for the sake of reinforcing books and inference and the instruction of masters, some one particular thing must necessarily be made an object of perception" nur das Äquivalent "books" ein wenig stört. Denn, selbst wenn man mit dem Vivaraṇakāra am Anfang des Abschnitts, an dessen Ende der eben zitierte Satz steht, nicht "tattacchastrānumānācāryopadeśair...", sondern nur "sastrānumāna" liest, 13 so würde doch schon dieses kürzere Kompositum allein darauf hinweisen, dass hier eher an das Sastra schlechthin als eine der Quellen des "arthatattva" gedacht ist, und erst recht das Argument als ganzes, insofern es lautet: "yady api hi (tattat)sastrānumānācāryopadeśair avagatam arthatattvam sadbhūtam eva bhavati eteşam yathābhūtā - rthapratipadanasāmarthyāt / tathāpi yavad ekadeso 'pi kascin na svakaranasamvedyo bhavati, tavat sarvam parokşam iväpavargādiṣu sükşmeşy artheşu na drdham buddhim utpadayati/"; hier geht es nämlich eindeutig darum, dass die eigene Wahrnehmung mindestens eines Teils dessen, was man aus einem Sastra oder aufgrund von Schlussfolgerung bzw. der Unterweisung durch einen Lehrer bereits theoretisch weiss, eine notwendige Voraussetzung dafür bildet, dass man eine "drḍha buddhi" in Bezug auf "subtile Gegenstände wie die Erlösung usw. " entwickelt. Der Inhalt des "indirekt" erworbenen 12. Das Vivarana weist an der entsprechenden Stelle zu YS 2. 1 offenbar eine Lücke auf und scheint an der zweiten Stelle "mokşaśāstrādhyayanam" (gegenüber "mokṣašāstrāṇām adhyayanam) gelesen zu haben, die Kommentierung (216.25 f.: "upaniṣadădyadhyayanam prapavajapo va") zeigt aber, dass der Verfasser das Vorderglied des Kompositums gleichwohl pluralisch aufgefasst hat. 13. "tattat" dürfte folglich einen sekundären explizierenden Zusatz darstellen.

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