Book Title: Zu Der Lehre Von Den 9 Ursachen Im Yogabhasya
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler

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Page 24
________________ Zu der "Lehre von den 9 Ursachen" im Yogabhāṣya upadeśaḥ usw..) Für die Frage nach der Bedeutung von "prapaņa" ist das aber irrelevant, denn dieser Ausdruck wird in beiden Fällen ersichtlich in einem kognitiven Zusammenhang, also in der Bedeutung von "(jemanden durch Angabe der Eigenschaften oder Merkmale von etwas nicht sinnlich Wahrnehmbarem dazu) Gelangen-Lassen, (dass er eine klare Vorstellung von dieser Person oder Sache gewinnt)" gebraucht, was auch Kaiyața feststellt, indem er (Pradipa, NSPEdition, II 126 b 11 f.) erläutert: "prasiddhadharmopādānena tu yat pratipadanam (sa uddeśab)"; dies veranlasst Nägeša, in seinem Uddyota (II. 126 b 17 f.) noch anzumerken, man habe sich klarzu - machen, dass es sich dabei um je für sich genommen unspezifische Elemente der Beschaffenheit handelt ("pratyekasädhärapetyādi bodhyam"), die, so wäre zu ergänzen, erst in ihrer Gesamtheit ein bestimmtes Individuum zu identifizieren gestatten. 363 تو Aber auch im MAVBh selbst gibt es mindestens eine einschlägige Belegstelle, freilich für den Ausdruck "samprāpaņa", der dort aber in praktisch der gleichen Bedeutung gebraucht ist wie "prapapa" bei Patanjali. Denn es heisst von dem zweiten konstitutiven Element des "bhāvanāmārga" (54. 1o ff.): "parasampräpaṇāngam samyak-samkalpaḥ samyag-väk ca sa-samutthānayā vāca tat-prapapat /", "das (2.) konstitutive Element, (nämlich) das Einen-anderen-(zu-der-durch(die-eigene-) "samyagdrsti"-erkannten-Wahrheit -)Gelangen-Lassen, besteht in rechtem Entschluss und rechter Rede, weil man (ihn) durch eine (in richtiger Weise) entstandene (d. h. auf rechtem Entschluss beruhende) Rede (wörtl.: durch (rechte) Rede samt dem (Entschluss), aus dem sie entsteht) dazu gelangen lässt (d. h. ihn die Wahrheit zu erkennen veranlasst)". Eher noch deutlicher ist eine Stelle aus dem Abhidharmasamuccaya (AS), wo die "8 sadhanani" (d.i. "pratijñā", "hetu", "dṛṣṭānta", "upanaya", nigamana", "pratyakşa", "anumâna" und "aptagama") besprochen werden. Das erste dieser "Mittel" wird dabei nämlich so definiert (105.5) 67 "pratijñā sadhyasya svarucitärthasya parasamprapaṇavijñāpana", "Behauptung ist die Unterweisung zum Zweck des/ die besteht im Einen-anderen-(zur-Erkenntnis-)Gelangen-(Lassen)s 67. Ed. Pradhan, Santiniketan 1950. Der zitierte Satz stammt zwar aus einem Textteil, der nicht in Sanskrit erhalten ist, sein Wortlaut ist aber im AS Bhāṣya (151.12) sekundär überliefert.

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