Book Title: Zu Der Lehre Von Den 9 Ursachen Im Yogabhasya
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler

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Page 34
________________ Zu der "Lehre von den 9 Ursachen" im Yogabhāşya 373 aber bei "pariņati" handelt es sich schliesslich nur um ein mit einem anderen Suffix abgeleitetes Primärnomen, das grundsätzlich ebenso wie "pariņāma" sowohl den Prozess der "Umwandlung" als auch sein Ergebnis bezeichnen kann. Der Wechsel des Ausdrucks bleibt also mindestens überraschend, und der Beweggrund für ihn dürfte somit anderswo zu suchen sein. Ich vermute, dass er in der bedeutenden Rolle liegt, welche die Begriffe des "anyathātva" und "ananyathātva" im Rahmen der Vorstellungen spielen, die der Verfasser des YBh, dabei, wie nach de la Vallée Poussin noch einmal Frauwallner gezeigt hat, 78 wiederum buddhistische Anregungen aufgreifend, von dem Umwandlungsvorgang entwickelt hat; 79 ich möchte aber auch auf die "Anwendung" dieser Ursache auf die Yoga-Psychologie verweisen, wie sie in dem zitierten YBh-Abschnitt im Rahmen der "Lehre von den 9 Ursachen" bis hin zu ihrer Heilsrelevanz ("tattvajñānam mādhya - sthye") beispielhaft dargelegt wird; denn im Hinblick darauf ist es in der Tat einleuchtend, dass der Bezeichnung "Anderssein" der Vorzug gegenüber "Umwandlung" gegeben wurde. Auf jeden Fall aber darf man wohl so viel sagen: Es lag dem Verfasser offenbar daran zu betonen, dass eine "Umwandlung" wesenhaft darin besteht, dass ein als durchgängig gedachtes stoffliches Etwas einen anderen "dharma" oder andere "dharmas" annimmt, ohne darob stofflich selbst ein Anderes zu werden. Noch schwieriger zu beurteilen ist die Bezeichnung "viyogakāraņa". Denn dabei kann es nicht einmal als ausgemacht gelten, dass überhaupt eine Änderung auf seiten des Yogabhāşyakāra vorliegt. Andererseits ist hier auf ein semantisches Problem einzugehen, dessen in $ 2.3 mit Absicht noch nicht Erwähnung getan wurde. Der Ausdruck "viyoga" wird nämlich in Sāmkhya-Yoga-Texten in erster Linie, wenn nicht gar ausschliesslich, in einer sehr spezifischen engen Bedeutung verwendet, und zwar zur Bezeichnung der "Trennung" von Urmaterie und Seele als Folge der heilskonstitutiven Erkenntnis ihrer absoluten Verschiedenheit. Und genau in diesem Zusammenhang spricht der Verfasser des YBh in seinem Kommentar zu YS 2.23 von "viyogasya 78. Geschichte der indischen Philosophie, Bd. I, Salzburg 1953, 411 ff. 79. Man wird in diesem Zusammenhang aber aus dem Umstand, dass der Ausdruck "anyathătva" auch im ASBh begegnet (s.o. S. 367), nicht unbedingt schliessen können, dass der Yogabhăşyakāra auch ihn übernommen hat.

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