Book Title: Zu Der Lehre Von Den 9 Ursachen Im Yogabhasya
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler

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Page 38
________________ Zu der "Lehre von den 9 Ursachen" im Yogabhāşya 377 so wäre Jacobi 85 grundsätzlich entgegenzuhalten, erst vollständig vorliegen müssen, bevor die differenzierte 86 intellektuelle Haltung des Verfassers zum Buddhismus und damit zusammenhängende Fragen insgesamt gewürdigt bzw. beantwortet werden können, will man mehr erreichen als auf Impressionen beruhende Spekulationen. Eine solche umfassende, d. h. das bisher Bekannte kritisch rekapitulierende und das Fehlende erarbeitende Untersuchung des YBh auf die mannigfachen Einflüsse buddhistischer Lehren hin, würde letztlich natürlich auch zu einem besseren Verständnis der komplexen Wechselbeziehungen 87 zwischen Hinduismus und Buddhismus in Indien beitragen. 85. Vgl. seinen Aufsatz "Über das ursprüngliche Yogasystem I" in: Sitzungsberichte der Preussischen Akademie der Wissenschaften 1929, 581624 = Kleine Schriften, hrg. v. B. Kolver, Wiesbaden 1970, 682-725. Meine Bemerkung bezieht sich auf das, was Jacobi im letzten Absatz (624 = 725) sagt. 86. Wie u.a. seine Kritik am "cittamätravada" zeigt (vgl. YBh zu YS 4.14 und 23). 87. Mit Oberhammer (1977: 141 Anm. 36) wird man grundsätzlich auch "die Möglichkeit, dass sowohl die buddhistische wie die yogische Tradition auf eine gemeinsame Wurzel zurückgehen, die auf Seiten des Buddhismus lediglich in älteren Schichten bezeugt ist" im Auge behalten, jedoch, um einem möglichen Missbrauch dieses Arguments vorzubeugen - dass es nämlich wie ein Joker immer dann ins Spiel gebracht wird, wenn jemand den Anspruch erhebt, ein Element der Beeinflussung des (Patañjala-) Yoga durch den Buddhismus nachweisen oder doch glaubwürdig machen zu können - folgendes zu bedenken geben: Frauwallner, von dem sich Oberhammer hier offenbar hat inspirieren lassen, führt im Anschluss an seine Feststellung, dass er "an eine Abhängigkeit des Buddhismus vom Sāmkhya nicht glauben" könne, (Geschichte d. ind. Philosophie I 477, Anm. 147) zwar aus, dass "die dafür angeführten Tatsachen", soweit sie "überhaupt zutreffen", sich daraus erklären, "dass Buddhismus und Sāmkhya dem gleichen Entwicklungsstrom angehören", stellt dabei aber ausdrücklich auch einschränkend fest, dass es sich nur um Tatsachen "allgemeiner Art" handelt, dass also "charakteristische Einzelzüge, wie sie die Eigenart eines Systems unzweideutig kennzeichnen, darunter fehlen". Man wird deshalb gut daran tun, die Annahme einer "gemeinsamen Wurzel" oder - vorsichtiger formuliert - eines "gemeinsamen Erbes" von Yoga und Buddhismus dahingehend zu überdenken, ob man mit ihr nun Übereinstimmungen "allgemeiner Art" oder auch "in charakteristischen Einzelzügen" erklären möchte. Besonders im letzteren Fall bedürfte sie sorgfältigster argumentativer Absicherung, will man nicht

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