Book Title: Zu Der Lehre Von Den 9 Ursachen Im Yogabhasya
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler

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Page 29
________________ 368 A. WEZLER Quellen." Mit der "Reihe von zehn Ursachen" sind also gerade nicht die in der "Liste" des MAVBh aufgezählten gemeint, sondern die im AS darüber hinaus begegnenden Ursachen Nr. 11 bis 20. Von diesen stellt Schmithausen fest, dass sie offenbar der Savitarkādibhūmi einerseits und der BoBh andererseits entnommen sind, doch ohne dass sich Widersprüche ergäben. Es genügt deshalb für den hier gegebenen Argumentations zusammenhang, einen kurzen Blick auf den letzteren Text zu werfen. Da zeigt sich dann, dass dort (p. 7o) in der Tat die folgenden "Ursachen" ("hetu") der Reihe nach erläutert werden: "anuvyavahāra-", "apekşā -", "ākşepa-", "parigraha-", "abhinirvștti-", "āvāhaka-", "pratiniyama-", "sahakāri-", "virodha-" und "avirodha-". Auch die Reihenfolge der Aufzählung entspricht also - ausser bei "abhinirvștti -" und "parigraha-hetu" - genau der des AS, so dass festgestellt werden darf: Die Reihe von 20 Ursachen im AS zerfällt tatsächlich in zwei Gruppen von jeweils lo Ursachen; der Verfasser hat - auch in diesem Fall - auf vorgegebenes Material zurückgegriffen, d. h. diese Reihen jeweils unterschiedlichen Quellen entnommen. Die "Vorgeschichte" der "Liste" des MAVBh ihrerseits kann, wie sich im weiteren Verlauf der vorliegenden Untersuchung noch bestätigen wird, hier unberücksichtigt bleiben. 5. Auch unabhängig von der Frage nach der historischen Beziehung zwischen den beiden buddhistischen Parallelen darf man von einer strukturalistischen Position aus behaupten, dass die beiden Reihen von 1o Ursachen im MAVBh und AS in jeder Hinsicht, konzeptionellinhaltlich, terminologisch wie in den jeweiligen Beispielen bzw. Erklärungen, so weitgehend übereinstimmen, dass es berechtigt erscheint, von nur einer "buddhistischen Liste" dieser Ursachen zu sprechen. Nun wäre aber zu erörtern, wie die Beziehung der "buddhistischen Liste" zu der "Lehre von den 9 Ursachen" im YBh historisch zu beurteilen ist. Denn dass auch diese beiden ihrerseits aufs engste miteinander verwandt sind, ist ja nach dem bisher schon Dargelegten so augenfällig, dass es sich geradezu erübrigt, das nun auch explizit festzustellen bzw. durch einen Vergleich im einzelnen nachzuweisen. 5.1. Eine genaue vergleichende Betrachtung ist aber aus einem anderen Grund doch erforderlich, um nämlich nach Indizien Ausschau zu halten, welche es, zumindest im Sinne einer kumulativen Evidenz,

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