Book Title: Akalanka Und Die Buddhististche Tradition
Author(s): Piotr Balcerowicz
Publisher: Piotr Balcerowicz

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Page 3
________________ 154 Piotr Balcerowicz Das Erkennen/Behandeln eines Objekts als abwesend resultiert zu. gleich darin, dass alle Aktivitäten gegenüber dem nicht vorhandenen Objekt aufgegeben werden, und setzt drei negative Aspekte voraus: die Verneinung jeglicher Erkenntnis, die Anwesenheit von etwas Vorhandenem feststellen zu können, die Verneinung jeglicher diesbezüglicher verbaler Bezeichnung und die Verneinung jeglichen prak. tischen Handelns, das die Anwesenheit eines Objekta benötigt, in der Annahme, dass alle drei Elemente menschlicher Praxis, d.h. die Erkenntnis, die verbale Bezeichnung und das praktische Handeln, stets die Wahrnehmung eines anwesenden Gegenstands voraussetzen.' Vor allem wird aber diese Verneinung jeglichen Handelns gegenüber einem nicht wahrgenommenen Objekt bedeutsam im Fall der Nichtwahrnehmung von Unsichtbarem (adr&yanupalabdhi), wo nur das Be. handeln eines nicht wahrgenommenen Objekts als seiend verneint werden kann, nicht aber seine Abwesenheit (siehe $ 2.1.2). Die gerade erwähnte Bedingung der Sichtbarkeit (driyatra) beim Argument der Nichtwahrnehmung stipuliert, dass es sich um ein Objekt handeln muss, in dessen Fall alle notwendigen Bedingungen für seine Wahrnehmung erfullt sind (upalabdhilaksanaprapta). Dieses Kriterium beinhaltet weiter zwei Elemente des kausalen Kom Akalanka und die buddhistische Tradition 155 plexes, der letztendlich die Erkenntnis eines Objekts hervorbringen sollte: die gesamten erforderlichen kausalen Faktoren (z. B. Sinnesorgan, Licht) und das phanomenale Ding, dessen Anwesenheit bei der Prisenz der kausalen Faktoren notwendigerweise die entsprechende Wahrnehmung hervorruft. So betrachtet wird die Anwesenheit (sattva) eines Objekts an einem bestimmten Ort O, zu einem bestimmten Zeitpunkt T-vorausgesetzt, dass alle für die Wahrnehmung des ObjektsG notwendigen Bedingungen (upalambha pratyayantarasa kalya), ausgenommen das Objekt selbst, d.h. sein spezifisches Eigenwesen (erabhavavisesa)," erfüllt sind - gleichgesetzt entweder mit (1) seiner Beobachtung (upalabdhi) durch einen sich dort befindenden Beobachter B. (wobei diese Beobachtung durch die Fähigkeit des Objekts bestimmt ist, die Wahrnehmung hervorrufen zu können (vastuyogyatalaksana]) oder mit (2) der resultierenden Er kenntnis, deren Inhalt das Objekt G konstituiert. Dies können wir als Beobachtungssituation 8 (für Beobachter B, am Ort O, zur Zeit T,) beschreiben. Mutatis mutandis wird das Nichtbeobachten eines solchen Objekts unter dergleichen Umständen mit dessen Nichtrorhandensein gleichgesetzt." Mit anderen Worten: das Vorhandensein des Objekts verursacht zwangsläufig seine Wahrnehmung: wird hingegen ein potenziell wahrnehmbares Objekt G, bei erfüllten Bedingungen seiner Wahrnehmung nicht wahrgenommen, kommt dies seinem Nicht vorhandensein gleich. Diese Regel scheint dem Berkeleyschen Prinzip, und zwar der zweiten Klausel ("wahrgenommen zu werden"), von esse est percipere aut percipi zu ahneln, ohne dabei den Berkeleyschen Idealismus vorauszusetzen." PVSV, ad Sab: apravytti pramanandm anupalabdhir apraurttiphaldsati sajjnalabdavyera drapratifedhaphala, upalabdhiparvakafudi tendiniti. - "Das Nichtauftreten von Erkenntnismitteln, dh die Nichtwahrnehmung hat als Resultat die Handlungslosigkeit gegenüber dem, was gerade nicht vorhanden ist. Mit anderen Worten: Die Nichtwahrnehmung hat als Resultat die Verneinung der Erkenntnis, der verbalen Bezeichnung und des praktischen Handelns gegenüber einem (als) real (postulierten Objekt), weil diese (drei, nämlich die Erkenntnis, die verbale Bezeichnung und das praktische Handeln gegenüber einem realen Objekt) die Wahrnehmung seines solchen Objekts) voraussetzen." Vgl. auch die Übersetzung in Mookerjee - Nagasaki 1964: 22 und Tillemans 1995: 135. Vgl. PVSV, ad 3.5ab, p. 3.7 = PVSV, ad 3.5ab, p. 4.14-15: hetur arw palabdhih, bhedo 'aya (= anupalabdhyah] videraram upalabdhilakanaprdplasat tuam: NB 2.12: tatrdnu palabdhir yatha na pradedavidese kvacid gharah, palabdhi. laksanaprdplaydrupalabdher iti. PVSV, p. 2.4-5 = PVSV, p. 2.16-19: pradeSavisen kvacin na ghata upalabdhilaksanaprdplaydrupalabdheh.yadi sydd, wpa. labhyanalta era sydl, ndnyatha. -"An einem bestimmten Ort ist kein Topf vor handen, weil dieser als einer in dessen Fall die Bedingungen für seine Wahrnehmung erfallt sind, nicht wahrgenommen ist. Wenn er da wäre, ware er auch da) als einer vorhanden), dessen Anwesenheit notwendigerweise wahrnehmbar ist, (und) nicht auf eine andere Weise." Vgl. PVin II p. 10.91f.: gal te god na dmigs par yod pecan id du 'gyurgyi gian du si ma yin no. NB 2.13-14: (13) palabdhilaksanaprdplir upalambhapratyayanlaraadkal yam wabhavavides ca. [14) ya sabhavah salavanyerdpalambha pratyayerusan pratyaka esa bhavati sa sabhavavidenah. Vgl. auch VN, p. 18.2.20.1 = VN,P. 4.20-5.2 = VN, 49, p. 11, zitiert in n. 185. Zur Analyse von upakebdhilaksanaprapla siehe Kellner 1999: 195-198. • Vgl. n. 9. PVSV, p. 3.4.5 + PVSV, p. 4.10-12: tatha hisattvam upalabdhir era vastu yogyatalak and tada raya va jadna pravilih.lalah sajjAdnadaldayaradrapraust. terasal daattvam anupalabdhin. In beiden Fällen gilt die Bestimmung: wenn ein wahrnehmbares Objekt - und für Berkeley wurde die Wahrnehmbarkeit eines Objekte nicht nur die Anwesenheit des Objekts an sich, sondern auch die notwendigen Bedingungen seiner Wahrnehmung beinhalten - vorhanden ist, wird es auch notwendiger weise wahrgenommen. "Sensible things are those only which are immediately

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