Book Title: Akalanka Und Die Buddhististche Tradition
Author(s): Piotr Balcerowicz
Publisher: Piotr Balcerowicz

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Page 15
________________ Akalanke und die buddhistische Tradition 179 178 Piotr Balcerowicz lata: zwischen den beweisenden, wahrnehmbaren Eigenschaften (sadhana) und den zu beweisenden, nicht wahrnehmbaren Entitten (sadhya). Versucht man, den dreiförmigen logischen Grund auf die vorliegenden Verhältnisse anzuwenden, stellt man fest, dass diese Situation wegen eines sich ergebenden Widerspruchs (virodha) nicht einen Fall des Grunds des Eigenwesens (srabhāvahetu) repräsentieren kann, wie z. B. die Relation zwischen simsapd als Spezies und Baum als Gattung, weil die wahrnehmbare Eigenschaft (sadhana) von gleicher Natur sein sollte wie das nicht wahrnehmbare Ding (sddhya), also ebenfalls nicht wahrnehmbar. Dharmakirti lässt keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Wahrnehmbarkeit des Objekts, das dem svabhava-Argument zu Grunde liegt." Uberdies durfte das angeführte Beispiel auch nicht einen Fall des Grunds der Wirkung (karyahetu) illustrieren, wo sich das Vorhandensein einer Ursache (z. B. Feuer) auf der Basis des Vorhandenseins der Wirkung (z. B. Rauch) erschließen lasst. Im Unterschied zum svabhavahel, der sich auf das Prinzip der essentiellen Identität stützt (ladatmya), basiert der karyahetu auf der Regel der Kausalitat (tadut palli); beide Gründe weisen positive, wahrnehmbare Tatsachen auf." In beiden Fällen (srabhava- und karyahelut) ist das folgende Prinzip bindend: Ein Objekt könnte nämlich auf ein anderes) Objekt deuten, voraus gesetzt, dass zwischen den beiden) eine Verbindung durch das Ei genwesen (d. h. eine essentielle Verwandtschaft von Natur her) be steht. Sowohl das von seiner Ursache bewirkte Resultat als auch die durch ihr Eigenwesen mit ihrer "Gattung" verbundene Eigenschaft ist in der Lage, sein/ihr Relatum erschließen zu lassen, aber nur unter der Bedingung, dass der Relation die gleiche essentielle Natur (sabhava) zu Grunde liegt." Wie, konnten beispielsweise sichtbare, makroskopische Objekte durch unsichtbare Atome, die keine räumliche Ausdehnung haben, "verursacht", d.h. zur Sicht gebracht werden? Derartige essentielle Unterschiede im Eigenwesen werden von Akalanka angeführt, um die Irrealität von Atomen zu leugnen. Zweifelsohne sollten ahnliche essentielle Unterschiede auch zwischen sichtbaren Ereignissen (körperlicher Wärme usw.) und deren angeblicher, unsichtbarer Quelle (der Seele) bestehen. Aber nicht nur wegen der essentiellen Inkompatibilität zwischen physikalischen Ereignissen und der Seele dürfte das von Akalanka angeführte Beispiel keinen karyahetu repräsentieren, sondern auch deswegen, weil ein regressus ad infinitum (anavastha) folgen würde: Um die Relation (vyapti) zwischen der beweisenden, sichtbaren Eigenschaft (sadhana) und der zu beweisenden, unsichtbaren Ursache (sådhua) feststellen zu können. müsste man über die Fahigkeit verfügen, vorher jeweils die An- bzw. Abwesenheit der unsichtbaren Ursache (sādhya) bei An- bzw. Abwesenheit der Wirkung festzustellen. Wenn man das Ziel mittels eines weiteren karyahelu zu erreichen versuchte, ergabe sich die gleiche Schwierigkeit. Andernfalls müsste man versuchen, die Relation mit Hilfe des Grunds der Nicht wahrnehmung (anupalabdhihelu) festzustellen, wobei das Relatum unsichtbar (adr&ya) wäre. Infolgedessen wurde das ursprüngliche Problem der Zweifelhaftigkeit des ady8yanupalabdhihete wiederkehren; man könnte höchstens sagen, dass es hier nicht der Fall sei, dass die vyāpti-Relation als vorhanden fest. zustellen ist, und "ablehnen, die vyapti-Relation als anwesend zu behandeln" (sadvyavaharapratiședha). Wie Dharmakirti selbst bemerkt: "Nur bei einem Allwissenden kann das Fehlen der Wahrnehmung [einer Entität ihre] Abwesenheit in allen Fallen erweisen." Könnte also Akalankas Beispiel vielleicht ein schlüssiger Fall von anupalabdhi sein, wobei man mit Gewissheit das Nichtvorhandensein des zu beweisenden Objekts, wie z. B. das Nicht vorhandensein eines ** PVSV, p. 2.3-4 = PVSV, p. 2.16: ukso 'yam dimsapatrat = NB 2.16. 7 NB 2.14. Siehe p. 155 und n. 9. PVSV, p. 2.3 = PVSV, p. 2.15: agnir alra dhamat = NB 2.17. * NB 2.24: te ca ladatmyatadu palir svabhavakaryayor exeli tabhyam era xxswiddhin. Die beiden sind zwei Unterarten der ontologischen Relation zwischen dem beweisenden Merkmal (nadhana) und dem zu beweisenden Merkmal (addh ya), die von Dharmakirti die essentielle Verwandtschaft von Natur her genannt wird, siehe NB 3.31: sa ca dviprakarah sarma, ladaimyalaksanas Indupalli laksanal cely uklam. • MNB 2.19: sabhaun pratibandhe Ai saty arthotham gamayel. 11 Vgl. NBT ad loc., p. 110: kdrane swabhave ud sadhye sabhdvena prali bandhah karyasvabhavayor avitiata ity ekena samsena dvayor api samgrahah. Zu den zwei Bedeutungen der essentiellen Verwandtschaft (wabhavapratibandha) vgl. Steinkellner 1971: 183-187. Vgl. PV 2.321cd: aarpayanti tak kena sthalabhdeam ca le 'navah /l. PVSV, p. 10.6.7: sarudardino hi darlanavydutlih sarvatrdbhavarr gama yet. .

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