Book Title: Die Erkenntnislehere Des Klassischen Samkhya Systems
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 30
________________ Erkenntnissen auch eine Fülle neuer Fragen. Aber das ist schließlich nicht anders zu erwarten, wenn eine einst reiche Überlieferung zum erstenmal in dürftigen Resten kenntlich wird. Und dazu kommen auch noch Mängel des erhaltenen Materials. Vor allem giht Jinendrabuddhi die Erläuterungen der von ihm benützten Kommentare nicht wie die Stücke aus dem Şastitantram im Wortlaut wieder. Das zeigen deutlich gelegentliche wörtliche Zitate*6). Dadurch wird aber die Grundlage der Forschung unsicher, denn wir wissen unter diesen Umständen nicht, wie weit wir im einzelnen auf seine Angaben bauen können. Ferner ist seine Wiedergabe öfter lückenhaft. Das beweist z. B. fol. gender Fall. In der oben wiedergegebenen Erklärung von Vrşagana's Definition der sinnlichen Wahrnehmung wird anschließend an die Erläuterung der Worte manasādhisthitā der Begriff der „Verständigkeit“ (pratyayah) behandelt (vgl. S. 102 f.). Die Verständigkeit, so heißt es, welche ihrem Wesen nach Geistigkeit und Wahrnehmung der Objekte ist, kommt ausschließlich der Seele zu. Im übrigen kann nur etwas, das mit dieser Verständigkeit der Seele verschmilzt, verständig erscheinen. Das gilt auch für die Tätigkeit der Sinnesorgane, die nur so die Objekte wahrzunehmen vermögen. Würden sie die Objekte bloß wie eine Lampe zeigen, so wäre sie nicht verständig. Und diese Auffassung sollen daher die Worte grahane vartamānā in der Definition Vrsagana's ausschließen. Hier ist also einseitig eine bestimmte Auffassung wiedergegeben, und wir können nach dem Bisherigen sagen, daß sie den Anschauungen des zweiten der von uns festgestellten Kommentare entspricht. Daß es aber auch andere · Auffassungen gegeben hat, zeigt z. B. ein Blick in die Yuktidīpikā (S. 122, 3-33). Außerdem entspricht die hier abgelehnte Ansicht, daß die Sinne die Objekte wie eine Lampe zeigen, den Anschauungen des ersten Kommentars (vgl. S. 107), ohne daß dessen Meinung gesondert angeführt würde. Jinendrabuddhi's Bericht ist also im vorliegenden Fall einseitig und lückenhaft. Schließlich müssen wir auch damit rechnen, daß er neben den erwähnten beiden Kommentaren noch andere Quellen verwendete. ) Vgl. z. B. T f. 69 b 3f. 31

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