Book Title: Zur Advaitischen Theorie Der Objekterkenntnis
Author(s): Lambert Schmithausen
Publisher: Lambert Schmithausen

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Page 8
________________ 336 LAMBERT SCHMITHAUSEN zwischen Aussagen des Pūrva- und Uttarapakşah gemacht zu werden; nur im Falle der zweiten Theorie bietet der Uttarapakşaḥ eine Weiterbildung, die gesondert zur Darstellung kommen mußte (unter Y). Die von Prakāśātman zur Stützung der 1. und 3. Theorie herangezogenen Analogien habe ich, da sie für die eigentliche Gestalt der Theorien entbehrlich und überdies bereits bei CAMMANN ausführlich dargestellt sind, der Kürze halber unberücksichtigt gelassen. Nach der kurzen Darstellung der drei Theorien möchte ich einen Beitrag zu ihrer Interpretation leisten, indem ich versuche, die einzelnen Lehren jeweils zunächst in ihrer individuellen Gestalt so klar wie möglich herauszuarbeiten, dann, soweit ich dazu in der Lage bin, das Problem ihrer Herkunft zu diskutieren, und schließlich, wenn auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Deutungen der advaitischen Tradition zu referieren. A. Darstellung Erste Theorie (Viv 308, 10-15 u. 310, 10-312, 6) Der Jivaḥ, die unerlöste Geistigkeit, ist allverbreitet (sarvagataḥ) (310, 1024) und hat, wie eine Lampe, sowohl die (nach Ansicht dieser Theorie durch nichts eingeschränkte) Natur, selbst zu leuchten oder bewußt zu sein (svayam prakāšamāna-, 308, 10), als auch die Eigenschaft, alles andere, das mit ihm verbunden ist (svasamsargi, samyuktam) zu beleuchten oder bewußt zu machen (308, 10 u. 311, 1). Eine solche Verbindung fehlt aber trotz der Allverbreitetheit des Jivaḥ normalerweise; denn die Geistigkeit (des Jivah) ,,haftet" nicht (asangi) an allen Objekten (308, 13f.; 310, 10–311, 1); im Gegensatz zur (Geistigkeit des) Brahma, mit dem die Objekte in Verbindung stehen, indem sie von ihm als ihrer Materialursache (upādānakāraṇam) nicht verschieden oder getrennt (abhinna-) sind, und von dem sie somit notwendig miterleuchtet, d. h. erkannt werden (311, 1f.). Der Jivaḥ aber ist nicht Materialursache der Dinge und entbehrt somit dieser Verbindung (311, 2f.). Lediglich mit dem Inneren Sinn (antahkaranam) vermischt er sich auf Grund des besonderen Wesens (svabhāvavišesaḥ) (dieses Inneren Sinnes) (312, 2f.) oder wird durch ihn verfärbt (u parāgah 25, vgl. 308, 14f.), und insofern er mit dem Inneren Sinn vermischt ist und dieser durch eine (dem Objekt entsprechende) Transformation oder Gestaltmodifikation (pariņāmah) eine Verbindung mit dem Objekt hergestellt hat (vgl. 308, 11f.), treten auch die Objekte, obgleich für den Jivaḥ allein unerkennbar, mit ihm in Verbindung, verfärben ihn (uparāgaḥ, vgl. 308, 12ff.) und werden so von ihm beleuchtet und erkannt (312, 4f.). 24 Diese und die folgenden Stellenangaben beziehen sich auf Viv. 25 Auffallend ist die Konstruktion von uparāgah (308, 12, 13f. u. 14f.), aber auch von samsriyate (311, 4f.; 312, 3) mit dem Lokativ, so daß eigentlich zu verstehen wäre: „an (der Stelle von) etwas eine Verfärbung oder Vermischung erleiden“.

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