Book Title: Zum Problem Des Gottesbeweises In Der Indischen Philosophie
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 6
________________ Gerhard Oberhammer dyotakara keine einzige Stelle findet, die den Gedanken andeuten würde, dass diese Substanzen von Ewigkeit her in ihrem Dasein von Gott erhalten würden und somit in ihrer Existenz von ihm abhingen, und auch sonst der Nyāya eine derartige Auffassung der ewigen Substanzen nicht kennt, muss angenommen werden, dass Uddyotakara diese Substanzen als Seiendes auffasst, das in seiner Seinsaktualität zwar begrenzt ist, dessen Begrenzung aber metaphysisch nicht weiter geklärt, sondern als ewig postuliert wird. Der von Uddyotakara zur Definition des Wesens Gottes verwendete Substanzbegriff enthält daher den Begriff eines ewigen, aber in sich begrenzten Seinsaktes. Die Substanz wird nicht weiter auf einen Existenzgrund zurückgeführt, indem gefragt würde, wie ,,Primär-Seiendes" (= die ewigen Substanzen und ihre Eigenschaften) als Seiendes in sich möglich sei, oder warum dieses existiere und nicht eher nicht existiere. Damit lässt sich aber der Begriff einer Seinsstruktur im Sinne etwa von kontigentem Seienden und absolutem Seinsakt (actus purus) überhaupt nicht auf den Substanzbegriff des Nyāya anwenden. Uddyotakara kennt letztlich keinen metaphysischen Seinsbegriff, sondern nur den Begriff des Seienden, der gewonnen ist durch Abstrahierung von den unterscheidenden Bestimmungen und somit die verschiedenen Kategorien des Seienden zwar übersteigt, aber trotzdem nicht in den Bereich der Seinstranszendenz vorstösst. Wenn daher das kategoriale Sein des weltimmanent Seienden nicht mehr in seiner metaphysischen Struktur ausgelegt wird, und auch Gott nicht als Existenzgrund der Welt, sondern als „veranlassende Ursache" des Welt-Verlaufs betrachtet wird, sofern er das Zusammenspiel von Material- und Instrumentalursachen zum Heil der Seelen als Weltprozess veranlasst, muss geschlossen werden, dass Gott trotz des Unterschiedenseins von anderem in der Welt Seienden von Uddyotakara als Substanz im gleichen Sinne aufgefasst ist wie die anderen ewigen Substanzen, und dass sein „Anderssein” lediglich eine innerkategoriale Differenzierung, aber nicht eine echte Transzendenz des Seins be Erde usw. kommt die Verbindung mit dem Substanzsein (dravyatvam) zu, das Hervorbringen der Wirkung in sich selbst (svātmanyārambhakatvam), das Besitzen von Eigenschaften (gunavattvam), das Sich-nicht-Aufheben-von-Ursache und-Wirkung (kāryakāraṇāvirodhitvam) und das Individuell-bestimmt-Sein (ontyaviseşavattvam)" PDS P. 144.

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