Book Title: Zum Problem Des Gottesbeweises In Der Indischen Philosophie
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 29
________________ Der Gottesbeweis in der Indischen Philosophie ist allerdings noch nicht Gott als einzige, allwissende, ewige und allvermögende Ursache der Welt nachgewiesen, sondern nur das „Einegeistige-Ursache-Haben" der Welt im allgemeinen. Durch die,,Abhängigkeit auf Grund des Realen" ist aber notwendig abzuleiten, dass im konkreten Fall der Welt diese Ursache nur allwissend sein kann etc... 29 Auch zu diesem Problempunkt ist ein Fragment aus Trilocanas Werk erhalten:,,Dies (d.h. der vom Gegner vorgebrachte Einwand) ist nicht so, weil wir nicht einen Urheber, sofern ihm Unterschiede zukommen, beweisen wollen, sondern die zu beweisende Gemeinsamkeit. Und jene Besonderheit, mit der diese durch 'Abhängigkeit auf Grund des Realen' verbunden ist, und die [im Falle Gottes] bestimmt ist als unmittelbare Erkenntnis von Material usw., muss ebenfalls notwendig erkannt werden, wenn die zubeweisende Gemeinsamkeit erkannt werden soll. Denn würde man diese negieren, dann müsste man auch die Gemeinsamkeit negieren. Nun kann man aber die zu beweisende Gemeinsamkeit nicht negieren, weil sie den Eigenschaftsträger 'Erde' usw. umfasst. 42) Dabei ist die Vielheit der Feinatome das Material, das Verdienst, welches die Form der den Seelen inhärierenden Vollkommenheit besitzt, sowie Raum und Zeit sind das Instrument. Als Dativobjekt sind die Seelen und als Zweck das Geniessen [des Verdienstes] durch die Seelen bestimmt. Ein Urheber, welcher dies alles und daher das All in allen seinen Teilen unmittelbar erkennt, ist allwissend. Und nicht wird, wie vorher [vom Gegner] angeregt, in einem Beispiel gezeigt, dass dieser [als allwissender] in einer festen positiven Verbindung (anvayaḥ) [zum logischen Grund] steht, wodurch eine Reihe von Fehlern, wie zum Beispiel, dass eine solche feste positive Verbindung 42) Kamalaśīla überliefert ein anonymes Fragment eines Naiyāyika, welches eine interessante Vorstufe dieses Gedankenganges Trilocanas enthält, ohne jedoch dessen Problembewusstsein zu erreichen:,,Wenn wir den besonderen [Urheber] zu beweisen wünschten, dann würde das zu Beweisende, wie früher gesagt, im gleichartigen Beispiel unvollkommen sein, [doch nur solange bis] das „Einengeistigen-Urheber-Haben" im allgemeinen bewiesen wird. Wenn dieses erwiesen. ist, ergibt sich [von selbst] auf Grund der Umstände (sämärthyat), dass Gott der Herr [ besonderer Urheber] Urheber der Bäume etc. ist. Denn ein. Töpfer etc. kann nicht wie im Falle der Töpfe etc., Urheber sein, weil dann die Gemeinsamkeit durch eine Besonderheit bestimmt ist und für Bäume etc. kein anderer Urheber möglich ist. Auf Grund der Umstände (samarthyāt), auch ohne auf die Besonderheit Bezug zu nehmen, ist daher erwiesen, dass allein. Gott der Herr ihr Urheber sein kann." TSP p. 51, 18-22. Das hier erscheinende Argument,,auf Grund der Umstände" ist deutlich eine Vorstufe zu Trilocanas Lehre von der ,,Abhängigkeit auf Grund des Realen".

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