Book Title: Zum Problem Des Gottesbeweises In Der Indischen Philosophie
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 30
________________ 30 Gerhard Oberhammer [im Beispiel] fehlt, einträte ... ... ... Der Naiyāyika verwendet nicht den Nachweis einer Besonderheit, der von einem [besonderen] logischen Grund abhängt, sondern den Nachweis einer Besonderheit, welche von selbst vermittelt ist (akrstah) durch die Abhängigkeit der zu beweisenden Gemeinsamkeit, wie auch der Buddhist, wenn die Augenblicklichkeit (der Dinge] bewiesen ist, den Beweis der Nichtexistenz der Seele durch ‘Abhängigkeit auf Grund des Realen' verwendet. Denn wenn es eine ewige allgegenwärtige Seele gäbe, könnte man nicht die Augenblicklichkeit hinsichtlich jedes Realen erschliessen.” 43) Die Leistung Trilocanas in dieser Ableitung besteht nicht im Beweis für die Allwissendheit Gottes, ein Beweis, der in dieser Form, wenn auch unkritisch bereits ca. zweihundert Jahre früher von Prasastamati, einem Vaisesika-Lehrer, geführt wurde, sondern in der kritischen Grundlegung dieses Beweises mit Hilfe der Ableitung vermittels der „Abhängigkeit auf Grund des Realen”, und zweitens -- dies ist vielleicht die entscheidende Leistung Trilocanas — darin, dass mit Hilfe dieser Ableitung der Gottesbeweis als solcher erst vollständig begründet wurde. Mit Hilfe der „Abhängigkeit des Wesens" hatte Trilocana zunächst den Beweis begründet, dass die Welt ganz allgemein einen geistigen Urheber haben muss. Aber erst durch die vorliegende Ableitung vermittels der „Abhängigkeit auf Grund des Realen” hatte er diesem Beweis seine Beweiskraft als Gottesbeweis kritisch gesichert, indem er durch die Abhängigkeit auf Grund des Realen jede andere nicht allwissende geistige Ursache notwendig ausschloss. Damit hatte Trilocana aber die Kritik Dharmakirtis beziehungsweise die seiner Nachfolger endgültig überwunden, indem er zeigte, dass zum Nachweis des besonderen Urhebers der Welt kein selbständiger Beweis geführt zu werden brauchte, dessen logischer Nexus, wie Dharmakirti gefordert hatte, erst ,verifiziert” werden müsste, sondern dass vielmehr der besondere Urheber der Welt, sobald ein geistiger Urheber für sie im allgemeinen erwiesen war, durch eine einfache Ableitung - eigentlich ein prasangaḥ (Rückführung auf eine Unmöglichkeit) – vermittels der „Abhängigkeit auf Grund des Realen” notwendig gewonnen werden konnte. Um die vorliegende Darstellung von Trilocanas Grundlegung des 43) J p. 239, 17-240, 18.

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