Book Title: Zum Problem Des Gottesbeweises In Der Indischen Philosophie
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 23
________________ Der Gottesbeweis in der Indischen Philosophie 23 daher jene Rechtfertigung des Gottebeweises in der ältesten erhaltenen Form vorgelegt werden, welche mit der im Nyāya vorherrschenden Grundlegung der Schlussfolgerung arbeitet, nämlich die Rechtfertigung des Gottesbeweises, wie sie sich für Trilocana 34) erschliessen lässt. Soweit aus den dürftigen Fragmenten von Trilocanas Werk zu erkennen ist, setzt dieser Nyāya-Denker mit einer Neubegründung der Schlussfolgerung ein, welche auch die Rechtfertigung des Gottesbeweises ermöglicht. Das „Wirkung-Sein" als logischer Grund (kāryahetuh), worum es im Zusammenhang des Gottesbeweises allein geht, war so, wie es Dharmakirti konzipiert hatte, grundsätzlich ungeeignet, nicht-empirische Realitäten und Prinzipien erkennen zu lassen. Dieser Umstand lag nicht in einer logischen Problematik begründet, sondern in einer erkenntnismetaphysischen. Die Allgemeinvorstellung im erkennenden Subjekt (kal panā) besass nach Dharmakirti einen Wahrheitsgehalt nur sofern und nur soweit, als ihr ein Konkretum (svalaksanam) entsprach, auf das sie verwies. In sich war sie ohne jeden Wahrheitsgehalt. Damit hatte die Schlussfolgerung, die grundsätzlich mit solchen Allgemeinvorstellungen arbeiten musste, nur in jenem Bereich der menschlichen Erkenntnis Gültigkeit, in welchem die sinnliche Wahrnehmung (pratyaksam) Individuen und ihre Eigenschaften erkennen liess, mit anderen Worten nur im Bereich der Empirie und des praktischen Handelns. Damit war aber weiters die Schlussfolgerung auf Grund von Dharmakirtis Erkenntnismetaphysik so interpretiert worden, dass sie prinzipiell ungeeignet war, einen Gottesbeweis zu gewährleisten. Dieser konnte daher nur dann logisch gerechtfertigt werden, wenn Dharmakirtis Grundlegung der Schlussfolgerung neu durchdacht und kritisch untersucht wurde. Trilocana scheint bei dieser neuen Grundlegung der Schlussfolgerung auf Untersuchungen von Sankarasvāmin 35) aufgebaut zu haben, der die Notwendigkeit des logischen Nexus auf das „Getrennt-nicht-Vorkommen” (avinābhāvah) von zwei Seienden aufgebaut zu haben scheint. Trilocana selbst scheint offenbar im Anschluss an diese Lehre 34) Trilocana ca um 800 n. Chr. ist mit Sankarasvāmin, Bhāsarvajña und Vācaspatimiśra nach dem Zeugnis Jñānasrimitras eine der vier ,,Säulen" des alten Nyāya. Vgl. J p. 159, 8-9. 35) Vgl. E. Steinkellner: Augenblicklichkeitsbeweis und Gottesbeweis bei Sankarasvāmin. Dissertation Wien 1963, vorallem pp. 82-113, sowie zur Datierung dieses Lehres, ca. 730-790 n. Chr., ibidem p. 115 ff.

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