Book Title: Zum Problem Des Gottesbeweises In Der Indischen Philosophie
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 12
________________ 12 Gerhard Oberhammer gewiesen, dann kann man es in jedem Falle, in dem es sich um das „Wirkung-Ursache-Sein” der gleichen Dinge handelt, nach Dharmakirti zur Grundlage einer Schlussfolgerung machen und aus der Wirkung die Ursache erschliessen. Dies ist möglich, insofern jedes Ding im Erkennenden eine Vorstellung (kal panā) hervorruft. Diese Vorstellung, die zum Unterschied von einem Begriff, den Dharmakirti eigentlich nicht kennt, keine durch Abstraktion erhaltene Wesenserkenntnis enthält, verweist als Art geistiges ,,Zeichen" auf ein Individuum (svalakṣaṇam). Wenn nun eine solche Vorstellung in sich keinen Wahrheitsgehalt besitzt, so ist mit ihr doch verbunden jene aus der methodischen Beobachtung gewonnene Erkenntnis von der kausalen Hinordnung des der Vorstellung zugrunde liegenden Dinges auf das als seine Ursache beobachtete Ding, und kann daher die Vorstellung der Ursache im Erkennenden entstehen lassen, die ihrerseits kraft ihrer „Intentionalität" auf das der Ursachenvorstellung zugeordnete Individuum (svalaksanam) verweist. Damit lässt sich aber das „Wirkung-Ursache-Sein" nur in jenen Fällen zur Grundlage einer Schlussfolgerung machen, in denen bestimmte Dinge durch die fünffache Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung als Ursachen ihrer Wirkungen beobachtet wurden, beziehungsweise in jenen Fällen, welche den beobachteten Fällen gleich sind. Soweit Dharmakirtis Logik der Wirkung als eines logischen Grundes: Da, wie bereits erwähnt, in den Gottesbeweisen des Nyāya lediglich das ,,Wirkung-Ursache-Sein" Rechtfertigung des logischen Nexus 'sein kann, setzt Dharmakirtis Kritik in diesem Punkt ein und versucht zu zeigen, dass dieses „Wirkung-Ursache-Sein" für den Gottesbeweis grundsätzlich nicht verwendet werden kann, da es sich nicht nachweisen lässt: „Wirken nach einer Zeit der Ruhe', 'Besonderheit der Zusammensetzung', 'Zweckvolles Wirken' usw. 22) beweisen entweder Erwünschtes, oder sie sind im Beleg unerwiesen und erregen Zweifel. Erwiesen ist 'Zusammensetzung usw. als logischer Grund für einen derartigen Lenker, von dessen Vorhandensein oder Nichtvor schluss daran B. Man beobachtet, (4) dass A nicht (mehr) vorhanden ist und (5) im Anschluss daran, dass auch B nicht (mehr) vorhanden ist. 22) Dies sind logische Gründe, welche von Nyāya-Denkern im Gottesbeweis verwendet wurden.

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