Book Title: Dharmottaras Ksanabhangasiddhih
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 24
________________ 240 E. FRAUWALLNER. indem er denkt: „Das ist es, was ich früher gesehen habe“. Wenn die Dinge also augenblicklich sind, können sie nicht Gegenstand des Wiedererkennens sein, weil beide, das früher Gesehene und das später Gesehene, vollkommen (voneinander) verschieden sind, wie Devadatta und Yajñadatta, und auch die Erkenntnis des Wiedererkennens kann nicht entstehen, weil (beide), derjenige, der gesehen hat, und derjenige, der wiedererkennt, vollkommen (voneinander) verschieden sind, wie Devadatta und Yajñadatta. Daher ist das, was wiedererkannt wird, und derjenige, der wiedererkennt, naturgemäß als ein Ding zu betrachten. Es ist also die Verschiedenheit vom Nicht-Gegenstand-desWiedererkennens-Sein umfaßt, dessen Gegenteil ist das Gegenstanddes-Wiedererkennens-Sein, und da das Gegenteil des Umfassenden wahrgenommen wird, ist die Verschiedenheit widerlegt. Der Sinn der Schlußfolgerung ist also folgender: Was Gegenstand des Wieder* erkennens ist, das ist nicht verschieden, wie z. B. das von (mehreren) Beobachtern zugleich gesehene Wesen eines Dinges, das ihr gesehen habt, und das wiedererkannt wird, indem man denkt: „Das ist dasselbe, was wir gesehen haben“. Ebenso werden beliebige Dinge wiedererkannt. Daher besteht bei ihnen keine als Augenblicklichkeit gekennzeichnete Verschiedenheit. Infolgedessen vermag die auf diese Weise durch Schlußfolgerung bewiesene Einheit die in der Augenblicklichkeit bestehende Vielheit auszuschließen. Die Schlußfolgerung im Hinblick. auf den Wiedererkennenden ist dementsprechend zu finden. Wenn man ferner bei etwas Zurückgewiesenem, Umstrittenem oder Behauptetem usw. ein Erinnern beobachtet, so beweist dies, ebenso auf die früher besprochene Weise die Einheit dessen, was die Erinnerung hervorruft, und schließt dadurch die durch die Augenblicklichkeit bewirkte Vielheit aus. Während also für die Augenblicklichkeit weder die sinnliche Wahrnehmung noch die Schlußfolgerung als Beweis in Betracht kommt, wird sie sowohl durch die sinnliche Wahrnehmnng als auch durch die Schlußfolgerung ausgeschlossen. 16. Weil schließlich auch noch nach der Annahme aller Menschen die Dinge einige Zeit lang dauern, steht sie auch mit der allgemeinen Annahme im Widerspruch. Es ist daher nicht möglich, die Augenblicklichkeit zu beweisen.

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