Book Title: Dharmottaras Ksanabhangasiddhih
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 25
________________ DHARMOTTARAS KŞANABHANGASIDDHIụ. 241 II 1 a. Darauf vernehmt folgende Antwort: Wenn gesagt wurde: „Der Gegenstand, welcher durch das Wort Augenblick ausgedrückt wird, dieser Gegenstand ist nicht bekannt", so ist das nicht richtig. Denn sowohl unter den gewöhnlichen Menschen als auch unter den Kennern der Sternkunde wird das Wort Augenblick verwendet, indem man es als Ausdruck für eine bestimmte Zeit auffaßt. Man sagt nämlich: „Warte einen Augenblick!“ Und wenn es heißt: ,kṣaṇaḥ, lavah, muhūrtah“, so wird mit kşanah ebenfalls etwas bezeichnet, das man als Ausdruck für eine bestimmte Zeit auffaßt. Ob man sich daher an die Auffassung anderer Schulen (śāstram) anschließt oder ob man der Auffassung der gewöhnlichen Menschen folgt, das Wort Augenblick drückt eine bestimmte Zeit aus. Eine Zeit nun, bei der sich die Unterscheidung von früher und später nicht aufstellen läßt, der fehlt ein früherer und späterer Teil und sie heißt Augenblick. Denn eine Zeit, bei der es eine Unterscheidung der Zeit gibt, kann im Hinblick auf die Zeit der Unterscheidung nicht als überaus klein bezeichnet werden. Daher müssen wir annehmen, daß sich das Wort Augenblick, welches eine überaus kleine Zeit ausdrückt, auf die Zeit bezieht, der ein Früher und Später fehlt, weil diese überaus klein ist. Beim Wort Augenblick ist also der Gegenstand des Wortes (padārthah) bekannt. II 16. Wenn ferner gesagt wurde: „Es fehlt für den Nachweis der Augenblicklichkeit ein Beispiel“, so ist dazu zu sagen: Wenn ein Beispiel auch vorhanden ist, so ist es doch nicht angemessen, daß andere Dinge auf Grund der bloßen Ähnlichkeit dieses Wesen haben. Es muß daher durch ein Erkenntnismittel, welches die Umfassung beweist, beim Beweisenden und zu Beweisenden das Verhältnis von Umfassendem und Umfaßtem nachgewiesen werden. Denn nur, wenn man den Beweis darlegt, der die Umfassung erweist, wird das zu Beweisende erkannt, aber auf keine andere Weise. Wenn daher das augenblickliche Vergehen auch im Beispiel vorhanden ist, so wird das augenblickliche Vergehen doch dadurch erwiesen, daß man das Erkenntnismittel darlegt, welches die Umfassung beweist. (Einwand:) Demzufolge könnte man auch beim Träger der zu beweisenden Eigenschaft die Augenblicklichkeit durch das Erkenntnismittel beweisen,

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