Book Title: Das Mahanisiha Sutta
Author(s): Walther Schubring
Publisher: Verlag Der Konigl Berlin

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Page 73
________________ Shri Mahavir Jain Aradhana Kendra 72 www.kobatirth.org W. SCHUBRING: Acharya Shri Kailassagarsuri Gyanmandir sich auch in der Anwendung der Idee von den nacheinander ablaufenden Tirthakara-Reihen ausspricht (S. 8), werden wir noch bemerken, wenn wir die Disziplin des Mahänisiha ins Auge fassen'. Auch außerhalb der Zahlentheorie (um dies Wort hier anzuwenden) lassen sich einige eigentümliche Anschauungen feststellen, die wir kurz vorführen, soweit sie nicht schon in der Inhaltsangabe erschienen sind. (III) Die höchste Form des Erkennens, das kevala-nana, wird schon durch die vorbehaltlose Beichte erlangt. Es heißt: sall uddharanam imam sune. 1,63. sunetta taha-m-aloe jaha aloyanto c'eva uppae kevala-nanam! dinn' erisa-bhava-tthehi nisalla aloyana, jen aloyamananam ceva uppannam tatth'eva kevalam. 64. kesimci sahimo name maha-satṭāņa, Goyamā; jehim bharen aloiyam, tehim kerala-nanam uppaiyam. 63. suneta P. Lies suniya? aloyant aha P. ohim Hss. 64. kerisam p. sohemo p. sayamo l'. 63. Nachdem er [es] vernommen hat, beichte er derart, daß er beichtend das Kevala-Erkennen zur Entstehung bringt. Von denen, die solchen [aufrichtigen] Wesens waren, ist eine rückhaltlose (Beichte) gegeben worden, so daß ihnen, als sie beichteten, das Kevalal-Erkennen] erstand.« Str. 63 ist eine Arya inmitten von Śloka-Zeilen, vielleicht von anderer Herkunft als diese, und erläuternde Zusätze folgen ihr. Diese ganze Stelle bezieht sich auf die Mönche; von den Nonnen hören wir in IV inhaltlich das gleiche. Auf andere Weise, bei einer, man kann sagen, einfachen Überlegung, wird der Nonne Rajja das Kevala-Erkennen zuteil (6 VI). In seinem Besitz befindet man sich gewissermaßen im Vorhofe der Erlösung, des Nirvana. Es ist für die Epoche des Mahänisiha bezeichnend, daß das Nirvana durchgehends als ein Zustand der höchsten Seligkeit angesehen wird: nice ananda sivalaya 2, 122; ananta-sokkha 3, 53; akkhaya 1 Bezeichnend ist in dieser Hinsicht auch die Aufstellung, wie lange das Leiden währt, mit dem die Schädigung lebender Wesen vergolten wird. Wer ein zweisinniges Wesen stößt (sanghaṭtejja), hat 6 Monate zu leiden; ist der Fall schwer, 12 Jabre; wer ihm Schmerz bereitet (pariyavejja), 1000 oder 10 000 Jahre; wer es peinigt (kilamejja), 100 000 oder 1 Million Jahre; wer es tötet, 100 Millionen Jahre. Ebenso bei einem drei-, vier- oder fünfsinnigen Wesen (2 X 5 III). Wenn jemand bei 9000 Frauen das Kind im Mutterleibe tötete, so wäre das nur ein Drittel der Schuld, die ein Mönch auf sich lädt, der mit einer Frau verkehrt. Das Tausendfache jenes Sünders stellt eine Nonne in demselben einen Fall dar (mehun' ekkasi serie), bei der Wiederholung das Zehnmillionfache; beim dritten Male schwindet die Möglichkeit der Erlösung (6, 106--108). For Private And Personal Use Only


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