Book Title: Das Mahanisiha Sutta
Author(s): Walther Schubring
Publisher: Verlag Der Konigl Berlin

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Page 82
________________ Shri Mahavir Jain Aradhana Kendra www.kobatirth.org Acharya Shri Kailassagarsuri Gyanmandir Das Mahānisiha-Sutta. 81 können'. Das Tuch vor dem Munde, muhu-nuntagu, kennen wir sonst als muha-pottiya, -patti oder pattiyā; in den alten disziplinarischen Sammlungen fehlt es mit Ausnahme von Nisiha-S. 4,24. Daß die Weggenossen des Sumai und Naila zwei solcher Tücher benutzen (4 I), dient ihnen zum Vorwurf. Neben dem muha-nantaga steht an einer Stelle die kann' otthiyā, die » von den Lippen bis zum Ohre« reicht. Zum Reinigen des Quartiers dient außer dem rayuharruna das danda-pumchanaga (oder -puccha', dandā aus dandaga). Die Vergehen, für die das Pacchitta-sutta eine Strafe festsetzt, können hier natürlich nicht aufgeführt werden; dazu ist ihre Zahl zu groß und ihre Bedeutung zu klein. Es ist uns un wesentlich, wie derjenige zu büßen bat, der die Wohnung nicht nach Vorschrift säubert, der ein Gebet oder eine Entschuldigung versäumt oder vergißt, oder der sich beim Essen oder beim Studium etwas zuschulden kommen läßt -- womit nur einige Beispiele angedeutet sein sollen. Abgesehen von manchen Formen der Bestrafung bringt dieser Abschnitt nur sehr wenig Neues. Es entspricht der Geringfügigkeit der Übertretungen, wenn die niedrigsten Strafen am häufigsten verhängt werden. Hier haben wir das nivcigaiye, das Verbot gewisser Zutaten, das egasand, die Beschränkung auf ein einziges Almosen, das purini'uddha, den Verzicht auf die Frühmahlzeit, das ayuma und ayombila, die Erlaubnis nur bestimmter Gerichte. Die letztere hat auch längere Dauer: es werden 4 oder 5, selbst 25 ayambila vorgeschrieben. Den fortfall mehrerer Mahlzeiten bezeichnet das coulthu, chattha usw. bis duvālasa(ma) pacchitta: es wird nur je die 4., 6. usw. bis 12. Mahilzeit erlaubt. Dabei machen wir die Beobachtung, daß das atthama selten, das dasama nur ein cinziges Mal, und das innerhalb der angedeuteten Reihe, also gewissermaßen mechanisch, vorkommt. Das kharana oder khamana ist die Bitte um Verzeihung; die Beichte allein genügt, wo das micrh'ukkada festgesetzt ist. Dies Wort ist ein Nachklang der Formel tussa miccha me dukkadum, die aus den Avassaga bekannt ist. Für das Vorkommen aller dieser Ausdrücke als Namen von Sühnungen, mit Ausnahme des letztgenannten, sei auf Jinabbadra's Jiyakappa verwiesen". 1 Außer in unserem Text auch Paulāv. 372.410.416. ? Vgl. Verz. II 7401.: im Verse tassa wiccha wi lukkoa 1. 14; (1, 64: wiccha mo dukkadam tassa in Devendra's Saldhadiwakicca, Sur. 298. 3 Luunn, Jinabhadra's Jitakalpa... (SBAW 1892, S. 1195-1210). Phil.-hist. Abh. 1918. Nr. 5. For Private And Personal Use Only

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