Book Title: Zum Begriff Der Substanz Im Vaisesika
Author(s): Wilhelm Halbfass
Publisher: Wilhelm Halbfass

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Page 11
________________ Substanz (dravya) im Vaibesika 151 2. svātmany arambhakatva, d. h. das Vermögen, „in sich selbst“ zum Ausgangspunkt von Produkten zu werden, und das bedeutet, Wirkungen hervorzubringen, die in der Substanz inhärieren. 3. gunavattva, d. h. die allen Substanzen gemeinsame Bedingung, Befindlichkeit, etwas zu sein, das Eigenschaften, Qualitäten „hat" (in einem Sinne von ,,haben“, der alsbald näher zu erörtern sein wird). 4. kāryakäranăvirodhitva, d. h. die Tatsache, daß Substanzen mit ihren eigenen Wirkungen bzw. Ursachen nicht in Konflikt geraten, daß in ihrem Falle Materialursachen und materiale Wirkungen koexistieren können. Als fünftes gemeinsames Charakteristikum wird antyavisesavattva, das ,,Haben von letzten Besonderheiten“, genannt; dies kann sich jedoch nur auf die ewigen Substanzen beziehen und ist somit nicht auf eine Stufe zu stellen mit den vorgenannten vier Charakteristika, die allen Substanzen gemeinsam sind. Sachlich gehört es offensichtlich mit der folgenden Feststellung - anäsritatvanityatve ca-anyatra-avayavidravyebhyaḥ - enger zusammen. Zu erinnern ist ferner daran, daß Prasastapäda eine Reihe von abstrakten Attributen (dharma) aufzählt, die neben den Substanzen auch allen anderen Weltfaktoren (padārtha) gemeinsam sind — beginnend mit den drei umfassendsten Gemeinsamkeiten „Ist-heit“ (d. h. ontologische Bestimmtheit), Erkennbarkeit, Benennbarkeit (astitva, jñeyatva, abhi. dheyatıa). Für unsere folgenden, vor allem dem Verhältnis von dravya und guna gewidmeten Erörterungen steht die Bestimmung gunavattva im Mittelpunkt. Was wir zum ersten gemeinsamen abstrakten Attribut aller Substanzen, dravyatvayoga, bemerkten, ist in analoger Weise auch hier zu beachten: gunarattva darf nicht einfach mit guna gleichgesetzt wer. den *; denn das würde zu einer Konfusion der beiden erwähnten, von Prasastapada zwar nicht wirklich thematisierten, de facto gleichwohl sorgfältig geschiedenen Ebenen der Analyse führen. Die Qualitäten (guna) selbst sind; als padārtha, ontologisch unterschiedene Faktoren, Konstituentien der wirklichen Welt, die den Substanzen (dravya) hinzugefügt, als Entitäten und Bestimmungsträger (dharmin) eigenen Rechts an die Seite gestellt werden. Was den Substanzen dergestalt als etwas Zusätzliches hinzugefügt wird, kann offenkundig nicht in dem Sinne zu ihrem eigenen Sein und Wesen gehören, daß es in einer definitorischen Aufzählung von gemeinsamen Attributen fungieren könnte, die ja eben dazu >> Vgl. hierzu NK 21. PB 16. aloo hier * Man darf also hier keineswegs nach dem später formulierten Sats taduattvarp tot verfahren.

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