Book Title: Zum Begriff Der Substanz Im Vaisesika
Author(s): Wilhelm Halbfass
Publisher: Wilhelm Halbfass

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Page 13
________________ Substanz (dravya) im Vaibesika 153 1. Substanz als ,,Träger" in kosmologisch-naturphilosophischem Sinne (āšraya), als „Ursache“ ihrer Qualitäten, als Substrat and ontologisch trennbarer ,,Inhaber" zusätzlicher Entitäten. 2. Substanz als ,,Träger" in bloß funktionalem Sinne (dharmin), als logisches Subjekt ihres eigenen, von ihr selbst nicht trennbaren Bestimmtseins. (In diesem Sinne sind auch die gunas und übrigen „Kategorien“ Bestimmungsträger, dharmin; in der Philosophie der Grammatik, zumal bei Bhartphari 37, wird der Terminus drarya selbst in dieser offenen Bedeutung gebraucht.) Als asraya liegt die Substanz den übrigen Kategorien (kosmologisch) zugrunde; als dharmin ist sie ihnen (logisch-ontologisch) nebengeordnet: So ergibt sich das Paradox, daß sie ihre Bestimmungen als etwas außer ihr Seiendes hat und gleichzeitig auch ohne" sie bestimmt ist. Dieses durch die Verteilung auf zwei Ebenen des Bestimmtseins scheinbar um. gangene Paradox reflektiert, wie gesagt, eine durch Prasastapādas historische Situation gegebene philosophische Aufgabenstellung: Etablierte, d. h. von einer ursprünglich naturphilosophischen Tradition akzeptierte Qualitäten usw. sollen als Entitäten eigenen Rechts, als kosmologische Faktoren bewahrt und im Kontext logisch-funktionaler Argumentation verteidigt werden. Die naheliegende (wenn auch von Prasastapada viel weniger als von anderen genutzte) Möglichkeit, die Trennbarkeit der Bestimmungen durch Hinweis auf sprachliche Sachverhalte (Subjekt. Prädikat-Struktur, Possessivkonstruktionen usw.) zu stützen", erweist sich dabei zugleich als große Gefahr, indem sie die naturphilosophisch. „kategoriale" Klassifikation verschiedener Entitäten auf die Ebene allgemeiner Prädikationsproblematik (und ins offene Feld der mit dem Terminus riseşanaviseşyabhāva bezeichneten Bezüge) projiziert und einem potentiell uferlosen Reflexionsprozeß aussetzt. Hier gilt es, Grenzen zu ziehen, die Hypostasierung beliebiger Prädikate, die Abtrennung beliebiger Bestimmungen auszuschalten, welche zur Fatalität des regressus in indefinitum (anavasthā) und zur Unbestimmbarkeit des Bestimmungsträgers als solchen führen würde %0. * Vgl. Anm. 21 und 26. » Zur funktionalen Bestimmung von dravya bei Bharthari vgl. K. A. SUBRAMANIA IYER, Bhartshari (Poona 1969) 78 ff.; 262 ff. • Dieses Verfahrens bedient sich u. a. Uddyotakara, NV 79ff. (zu NS I a 14; = NV: 421f.); zur Kritik vgl. z. B. Yuktidipikå, ed. R. C. PANDEYA (Delhi usw. 1967) 62; sowie TS, v. 570: papfivacanabhedadi vioakpamatresambhavi ... * Es ist hier zu betonen, daß die Unterscheidung von dharma und guna nicht als Versuch zu verstehen ist, das Wesen eines Dingos von seinen akzi. dentiellen Attributen zu unterscheiden und auf diese Weise die Substans

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