Book Title: Candramati Und Sein Dasapadarthasastram
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 11
________________ erklären, müssen wir daher in anderer Richtung suchen. Und dabei müssen wir etwas weiter ausholen. Vor die entscheidende Entwicklung der Schlußlehre durch die buddhistischen Logiker Vasubandhu und Dignāga fällt eine Periode, welche ungefähr von den Jahren 300 und 450 begrenzt ist, und in welcher die Schlußlehre des Sāmkhya-Systems führend war. Dieses hatte ursprünglich nur eine einfache Schlußlehre besessen, ähnlich der des ältesten Nyāya. Sie ist in der Samkhyakārikā v. 5 kurz wiedergegeben. Danach beruht jede Schlußfolgerung auf Verbindung zwischen einem Merkmal (ling a m) und dem Merkmalträger (1 in gi). Ferner werden drei Arten der Schlußfolgerung unterschieden, die als pūrvavat, śe sa va't und sā mān y atod rşta m bezeichnet werden. Über diese einfache Lehre war in dem genannten Zeitraum die Samkhya-Schule Vrşagana's hinausgegangen und hatte eine Schlußlehre entwickelt, deren wichtigste Punkte sich folgendermaßen zusammenfassen lassen 17). Zunächst hatte man das Wesen der Schlußfolgerung genauer zu bestimmen gesucht, indem man folgende Definition aufstellte: sambandhā d 18) ekas mātpraty a k sāc chesasiddhir anu mānam. „Die Schlußfolgerung besteht darin, daß man auf Grund einer Verbindung durch die Wahrnehmung des Einen das Ubrige erkennt" 19). Was die Verbindung betrifft, auf welcher die Schlußfolgerung beruht, so unterschied man sieben Arten: das Verhältnis von Herr und Eigentum (nor-dan- bdag-po'i-dos-po), von Grundstoff und Umwandlung (r a n- bzin-dan-rnam-'gyur-gyidnos-po), von Ursache und Wirkung ('bras-bu-danrgyu i-dos-po), von Anlaß und Veranlaßtem (r gyumtshan-dan-rgy u-mtshan-can-gyi-dos-po), von Teil und Ganzem (t sa m-po-dan-tsam-po-cangyi-dnos-po), das Verhältnis des Beisammenseins (1 h ancig-spyod - pa'i-dnos-po) und das Verhältnis von Vernichtendem und Vernichtetem (g nod-by a- gnod 17) Diese Schlußlehre ist in der Yuktidīpikā (Calcutta S. S.) in den wesentlichen Punkten zutreffend wiedergegeben, wie die Polemik Dignāga's in seinem Pramāṇasamuccayaḥ zeigt. 18) v. l. sam baddhāt. 19) Pramāṇasamuccayavịttiḥ II, fol. 39a 6 (Ausgabe von Narthang); Yuktidīpikā S. 4, 11; Uddyotakara, Nyāyavārttikam S. 57,1 f. usw. 75

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