Book Title: Candramati Und Sein Dasapadarthasastram
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner

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Page 16
________________ Sie kann also nur auf dem Boden des Sāmkhya entstanden sein und Candramati bat sie daher von dort übernommen. Wir kommen somit zu dem Ergebnis, daß die Schlußlehre des Vaiseșika bei Candramati ebenso vom Sāmkhya abhängt, wie die Schlußlehre der Mīmāmsā im Vịttikāragranthaḥ bei Sabarasvāmin. Und ebenso wie in der Mīmāmsā bei Kumārila der buddhistische Einfluß den Sāmkhya-Einfluß ablöst, so ist hier bei Prasastapāda der gleiche Wechsel vollzogen. Und wie Kumārila die Zweiteilung der Schlußfolgerung, wie er sie bei Sabarasvāmin vorfand, nicht ganz übergangen hat, so hat ihr auch Prasastapāda in seiner Darstellung einen, wenn auch bescheidenen Platz eingeräumt. Damit ist unsere Beweisführung geschlossen und ich glaube, wir können zuversichtlich behaupten, daß Candramati älter ist als Prasastapāda. Gleichzeitig bietet uns seine Abhängigkeit von der Schlußlehre des Sāmkhya die Möglichkeit, seine Zeit innerhalb ziemlich enger Grenzen zu bestimmen. Für die Schlußlehre des Sāmkhya haben wir zeitlich dadurch einen festen Anhaltspunkt, daß die Zweiteilung der Schlußfolgerung in više satodistam und sāmān yatodľsta m ausdrücklich für den Sāmkhya-Lehrer Vindhyavāsin bezeugt ist 31), der als älterer Zeitgenosse Vasubandhu's des Jüngeren in der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts anzusetzen ist 32). Andererseits ist ein Einfluß der Schlußlehre des Sāmkhya nach Dignāga (c. 480—540) nicht anzunehmen. Das Wirken Candramati's fällt also mit großer Wahrscheinlichkeit in den Zeitraum zwischen 450 und 550 n. Chr. Was ferner Prasastapāda betrifft, so haben wir bereits gesagt, daß der buddhistische Einfluß auf seine Schlußlehre frühestens einen Ansatz um 550 zuläßt. Ihn viel später anzusetzen scheint aber nicht ratsam, da seine Schlußlehre sich am engsten an Dignāga anlehnt, und nicht an die jüngeren Logiker Sankarasvāmin und Dharmakīrti. Daß Hiuantsang das Werk Candramati's übersetzt hat, nötigt nicht unbedingt, Prasastapāda für jünger als Hiuan-tsang zu halten, da wir an verschiedenen Beispielen sehen, daß sich oft auch bedeutende Werke erst allmählich durchsetzten. So führt Uddyotakara in seinem Nyāyavārttikam Verse aus dem Pramāņasamuccayaḥ, dem letzten zusammenfassenden Werk Dignāga's 31) S. Kumārila, Slokavārttikam 8 (Anumānaparicchedah), v. 143. 32) Vgl. meine Abhandlung „On the date of the Buddhist Master of the Law Vasubandhu“ (Serie Orientale Roma III), Roma 1951. 80

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